Frage an Katrin Ebner-Steiner von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ebner-Steiner,
zunächst einmal: Danke für die prompte Beantwortung meiner Fragen vom 12.12.18. Allerdings veranlasst mich Ihre Antwort sowohl zu einer Bemerkung als auch zu weiteren Fragen.
Bemerkung: Ich halte es für kultivierte Menschen für angemessen, wenn man mit "Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..." beginnt und mit "mit freundlichen Grüßen" oder zumindest mit "mit vorzüglicher Hochachtung" endet. Das ist eine Stilfrage (und lasst m.E. Rückschlüsse auf Ihre Kinderstube (oder die des in Ihrem Namen Antwortenden) zu).
Weitere Fragen:
Sie schrieben bei Ihrer Antwort vom 17.12.18 "... Gemeint war ein Bezug auf den kurz davor in der Rede geäußerten Satz von mir zu Söder, der lautete: „Die Zeichen der Zeit haben Sie nicht erkannt oder wollen sie nicht erkennen“. Das bezieht sich auf die Ignoranz der CSU und Söders gegenüber der Tatsache, dass große Teile der Bevölkerung und der Wähler die derzeitige Migrationspolitik ablehnen. ...".
Dass die AfD und deren Wählerschaft die derzeitige Migrationspolitik ablehnen, ist unbestritten und allgemein bekannt.
- Wie kommen Sie aber zu der m.E. nicht haltbaren These, dass "große Teile der Bevölkerung" die derzeitige Migrationspolitik ablehnen? Ich zumindest lese aus dem amtlichen Wahlergebnis heraus, dass lediglich 10,2 % derjenigen Bürger, die tatsächlich zur Wahlurne gegangen sind, bei der letzten Landtagswahl Ihre Linie in Migrationsfragen unterstützen ( https://www.wahlrecht.de/ergebnisse/bayern.htm ). Somit teilen (lediglich) 10,2% Ihre stringente Linie gegenüber Flüchtlingen, Asylbewerbern und Wirtschaftsmigranten.
- Möchten Sie Art. 16 a GG, Satz 1 ( https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html ) aus dem Grundgesetz streichen?
- Unterstützen Sie wenigstens ein (hoffentlich bald kommendes) Einwanderungsgesetz für Wirtschaftsmigranten?
In gespannter Erwartung Ihrer erneuten baldigen Antwort (dann hoffentlich mit Begrüßungs- und Schlussformel) verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
G. L.
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Fragen!
Bei Wahlentscheidungen spielen viele Faktoren eine Rolle, nicht nur ein Thema wie z.B. die Migrationspolitik. Zahlreiche Umfragen aus den letzten Jahren zeigen eindeutig, dass die Unzufriedenheit mit der Einwanderungspolitik der Bundesregierung deutlich höher ist, als es dem von Ihnen genannten Wahlergebnis der AfD in Bayern entspricht.
So haben in einer Umfrage der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2019 sogar 68 Prozent der Befragten der Aussage „Die Bundesregierung hat keinen Plan, wie es mit den Flüchtlingen, die in Deutschland sind, weitergehen soll“ zugestimmt. 57 Prozent sprachen sich gegen Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen aus; 29 Prozent gaben an, Einwanderung könne man „grundsätzlich nicht als Chance begreifen“; 73 Prozent sorgten sich vor steigender Kriminalität und Terror und 64 Prozent vor dem wachsenden Einfluss des Islam. Auch die Integrationskosten sowie die Konkurrenz auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt bereiten vielen Menschen Sorgen.
Auch laut einer aktuellen Forsa-Umfrage sind 39 Prozent der Bürger mit der Flüchtlingspolitik „eher unzufrieden“ und 22 Prozent „sehr unzufrieden“.
Da der weit überwiegende Teil der „Flüchtlinge“ bzw. Migranten über sichere Drittstaaten einreist, ist Deutschland zu ihrer Aufnahme nicht verpflichtet. Aufgrund ihrer Lage sind südeuropäische Staaten wie Griechenland und Italien in besonderer Weise von Einwanderung betroffen, weshalb seit Jahren eine gemeinsame europäische Lösung angemahnt wird. Diese kann unseres Erachtens jedoch nicht darin bestehen, die rechts- und grundgesetzwidrige Einwanderungspolitik der Bundesregierung – gegen den verständlichen Willen der meisten Staaten – auf ganz Europa auszuweiten. Stattdessen muss sie dazu führen, dass bereits an den europäischen Außengrenzen (und wenn dies nicht gewährleistet ist, an den Binnengrenzen) die Asylprüfung bzw. Zurückweisung nicht asylberechtigter Personen erfolgt.
Tatsächlich asylberechtigten Personen ist Asyl auf Zeit, d.h. bis zum Ende der politischen Verfolgung, zu gewähren. Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht. Daher ist es auch irreführend, von einer „Integration“ von Asylanten oder gar von nicht anerkannten Asylbewerbern zu sprechen. In dieser Formulierung zeigt sich das Bestreben der Altparteien, die Asylgesetzgebung zu missbrauchen, um die von ihnen gewünschte Einwanderung (auf Kosten der einheimischen Bevölkerung) zu betreiben.
Die Notwendigkeit eines „Einwanderungsgesetzes für Wirtschaftsmigranten“ sehe ich ebenfalls nicht. Auch jetzt ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zu leben, zu arbeiten und eventuell die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Bei zeitlich begrenzten Engpässen in einzelnen Wirtschaftszweigen kann es sinnvoll sein, entsprechend qualifizierten Menschen eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen, aber entscheidend ist für mich dabei erstens, dass Deutschland seine Souveränität in Einwanderungsfragen behält, sie also nicht an die EU oder die UN abgibt. Und damit auch selbst entscheidet, wer zu uns kommen darf und wer nicht. Dass zweitens die Ausbildung einheimischer junger Menschen vor der Einwanderung von – oft nur vermeintlichen – „Fachkräften“ Priorität hat.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihre Katrin Ebner-Steiner
https://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-fuer-Aufnahme-von-Fluechtlingen-article22029015.html