(...) Die Verwendung von Lebensmonaten als Bezugszeitraum für das Elterngeld gibt es seit der Einführung des BEEG 2007 ununterbrochen. Dies macht nach meiner Meinung auch Sinn, da die Kinder an unterschiedlichen Tagen eines Monats das Licht der Welt erblicken und bei der Verwendung von Kalendermonaten als Bezugsmonate der erste Bezugsmonat unterschiedlich lang wäre. (...)
Frage von Zsolt R. • 01.03.2016
Antwort von Katrin Altpeter SPD • 01.04.2016
Frage von Brigitte H. • 29.02.2016
Antwort ausstehend von Katrin Altpeter SPD
Frage von Frieder C. • 19.02.2016
Antwort ausstehend von Katrin Altpeter SPD
Frage von Brigitte H. • 11.02.2016
Antwort ausstehend von Katrin Altpeter SPD
Frage von Carsten G. • 11.02.2016
Antwort ausstehend von Katrin Altpeter SPD
Frage von Karl-Josef H. • 11.02.2016
Antwort ausstehend von Katrin Altpeter SPD