Frage an Katrin Altpeter von Rolf N. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Altpeter,
„Im öffentlichen Dienst des Landes wollen wir die Chancengleichheit von Frauen und Männern durchsetzen und dazu das Chancengleichheitsgesetzerheblich erweitern und konkretisieren. Die Rechte der Chancengleichheitsbeauftragten werden wir stärken und die Quote der weiblichen Führungskräfte erhöhen. Dazu gehört auch, dass wir die Sitze in den Aufsichts- und Verwaltungsräten von landeseigenen Unternehmen schrittweise paritätisch besetzen. Durch Erweiterung des Geltungsbereichs des Chancengleichheitsgesetzes sowie durch Ergänzungen in der
Gemeindeordnung und der Landkreisordnung werden wir auch auf kommunaler Ebene Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich verankern.“
Wie passt diese Aussage im Koalitionsvertrag zu der Tatsache, dass vor allem im unteren Verwaltungsbereich Frauen (Beamtinnen), die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, massiv bei Beförderungen benachteiligt werden und trotz guter Burteilung quasi ohne Chance sind die Endbesoldung zu erreichen?