Frage an Katrin Altpeter von Andrea W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Altpeter,
auch ich stelle mir die Frage, wie ich meinen Sport mit Spaß ausüben soll. Mindestens einmal in der Woche bin ich mit Kindern im Alter zwischen 6 und 9 Jahren mit dem Mountainbike unterwegs. Jedes Mal, wenn eines der Kinder auf einem Weg, der möglicherweise schmaler als 2m ist (Maßband habe ich keins dabei), ins Schlingern gerät oder stürzt, bekomme ich es mit der Angst zu tun. "Was, wenn dem Kind was passiert ist? Kann ich dafür zivilrechtlich belangt werden? Wie würde der Richter das sehen?" Kein Wunder, dass sich hier kaum jemand als Betreuer und Trainer engagiert und wir regelmäßig Kinder ablehnen müssen, weil zu wenige Betreuer da sind.
Wie sieht die rechtliche Situation im Detail aus, wenn doch irgendwann mal was passiert? Riskiere ich im schlimmsten Fall eine Vorstrafe, weil ich das Kind vorsätzlich "in Gefahr" gebracht habe?
Wieso soll ich mich als Mountainbike-Betreuer einem rechtlichen Risiko aussetzen und wenn ich eine Wandertour oder sogar eine Kletteraktion am Naturfels für die Jugend im Schwarzwaldverein begleite, ist das nicht der Fall?
Wie soll ich anderen vermitteln, dass sich ehrenamtliches Engagement lohnt, wenn sie sich damit einer rechtlichen Gefahr aussetzen?
Ich will ehrlich sein: Ich fühle mich aufgrund meines Sports diskriminiert. Man bekommt immer sehr viel Anerkennung für das, was wir hier tun, die Zeitungen berichten gerne etc. Aber wenn es darum geht, auch die rechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen, rennen wir gegen eine Wand. Dies bin ich nicht bereit länger zu tolerieren und engagiere mich deshalb für die Abschaffung der 2m-Regel.
Über ihre Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wagner
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema "2-Meter-Regelung" im Baden-Württembergischen Waldgesetz. Wie ich inhaltlich zu diesem Thema stehe, möchte ich hier nicht wiederholen, da ich dies in meiner Antwort an Herrn Jäger bereits am 02.09.2013 auf dieser Seite getan habe. Ich möchte Sie aber auf zwei Dinge aufmerksam machen:
1.
Auch in anderen Bundesländern gibt es keine exakten Rechtsbegrifflichkeiten. So ist auch dort nicht immer juristisch völlig klar, ob das Radfahren auf einem Waldweg erlaubt ist oder nicht. Haftungsfragen, die bei Unfällen entstehen, können also auch in anderen Bundesländern nicht eindeutig im Vorhinein beantwortet werden.
2.
Vielleicht bietet die Ausnahmeregelung des Baden-Württembergischen Waldgesetzes doch mehr Möglichkeiten für Sie als Mountainbikerin als Sie denken. Hiermit können Sie erreichen, das Strecken in Wohnortnähe für Ihren Sport zugelassen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Zugehen auf die Ansprechpartner in Ihrer Nähe mit konkreten Vorschlägen Verbesserungen, also mehr Strecken für Mountainbiker, bringen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter