Frage an Katrin Altpeter von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Altpeter,
Mitarbeiter baden-württembergischer ö-r Träger im Aufgabenbereich des SGB leiten Entmündigungen ein, wenn sie in Absprachen untereinander zu dem Ergebnis kommen, daß sogenannte Kunden ein für die Sachbearbeiter dort nicht nachvollziehbares Begehren haben und/oder anderweitige Interessen mit einer Entmündigung verknüpfen möchten.
Dies tun sie auch, wenn ihr privater Horizont für jedermann offensichtlich nicht zur Erfassung ansonsten einfacher Sachverhalte ausreicht.
Die Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Träger können sogar offen die Durchbrechung der Willensanbindung bei Entmündigungen mit der Selbstgefährdung durch Uneinsichtigkeit der Betroffenen begründen, wenn diese nicht erkennen möchten, daß die Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Träger einfach ihre Amtsmacht zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen sogar gegen ausdrücklich geschützte Grundrechte der privaten Träger einzusetzen bereit sind und diese Durchbrüche mit der jeweils zuständigen Justiz absprechen.
Die Sozialjustiz, deren Fachvorgesetzte Sie sind, weiß zumindest um diese Zustände und toleriert sie in der hier geübten Form.
Dies tut die hiesige Sozialjustiz sogar noch dann, wenn sie über Hintergründe und vorliegende Schutzbedürfnisse so informiert ist, daß sie von der tagtäglichen unwiderbringlichen Verletzung vorrangiger Rechte weiß, indem sie darauf mitunter sogar direkt bezieht.
Jeder Sachbearbeiter eines baden-württembergischen öffentlich-rechtlichen Trägers kann quasi mit wenigen Kunstgriffen und im blinden Vertrauen auf die hiesige Sozialjustiz private Träge ruinieren und anschließend qua Entmündigung derart tief in die geschützten Bereiche des Individuums eindringen, daß es keinen geschützten Bereich mehr gibt, der dem widerrechtlichen Zugriff irgendeines öffentlich bediensteten, der dann noch nicht einmal mehr aus dem Sozialressort sein muß, entzogen ist.
Sind diese Zustände Ihrer Meinung nach so in Ordnung?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Standop
Sehr geehrter Herr Standop,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Leider kann ich auch aus dieser Anfrage nicht entnehmen, ob es sich um einen konkreten Fall handelt oder nicht. Sollte es sich hier um einen konkreten Einzelfall handeln oder Sie sich selbst ungerecht behandelt fühlen, möchte ich Sie bitten, sich nochmals bei mir mit Einzelheiten zu melden. Den von Ihnen vorgenommenen pauschalierten Anschuldigungen gegenüber öffentlich rechtlichen Einrichtungen kann ich nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter MdL