Frage an Katrin Altpeter von Eberhard F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Altpeter,
wie aus zahlreichen erfahrungen und auch Medienberichten, sowie aus Untersuchungen des DKFZ hervorgeht, ist der Nichtraucherschutz in BW derzeit nicht befriedigend geregelt.
Die SPD und auch Sie persönlich hatten sich in der Vergangenheit (mehrfach seit 2007 und zuletzt nach dem bayerischen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz) klar und eindeutig für eine strikte Regelung ohne Ausnahmen ausgesprochen.
Im Koalitionsvertrag steht dies so auch drin - Herr Kretschmann hat es auch auf Abgeordnetenwatch so geschrieben.
De Facto ist es nun einmal so, dass Ausnahmen nicht funktionieren, weil sie ausgenutzt werden und für Wirte Nachteile bringen. In kleinen Kneipen wird immer noch fast überall geraucht - Raucherräume in Diskos stehen meist offfen und insgesamt fühlt man sich nicht so sehr an das Gesetz gebunden.
Die Menschen in BW wollen aber ein striktes Gesetz!
Auch die Angestellten haben ein Recht auf konsequenten Schutz, so wie längst international üblich.
Auch Kinder gehen in Schützenzelte, warum ändern Sie nicht auch dort endlich die Regelungen?
In NRW wird jetzt das Gesetz verschärft - weitere Länder werden sicher bald folgen.
ALso - wann handeln SIe endlich in BW bzw. worauf warten SIe noch? Muss es in jedem Bundesland 10 Jahre dauern? Bitte kommen Sie mir nicht mit "es funktioniert doch alles prima" - ich weiß, wie die Praxis aussieht - leider. Ich bin sehr oft in BW unterwegs.
DIe Frage ist, wann handeln Sie endlich, wie es längst geboten wäre und wie Sie es versprochen hatten?
Vielen Dank für einen klare Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Ihr Eberhard Freise
Sehr geehrter Herr Freise,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz, die ich gerne beantworte.
Sie sprechen an, dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die konsequente Weiterentwicklung des Nichtraucherschutzes vereinbart wurde. Genaueres ist dort jedoch nicht geregelt. Das geltende Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) enthält Regelungen über gesetzliche Rauchverbote an Schulen, Jugendhäusern und Kindertageseinrichtungen, da sich dort der besonders schützenswerte Personenkreis der Kinder und Jugendlichen aufhält. Außerdem ist nach dem LNRSchG das Rauchen in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes, der Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten grundsätzlich verboten. Meiner Meinung nach ist für einen umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen im Moment nicht eine Gesetzesänderung, sondern in erster Linie eine konsequente Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen zielführend. Sie sprechen auch die zu schützenden Kinder an. Hier ist es mir besonders wichtig, den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in das Rauchen zu verhindern. Erfreulich ist daher, dass Rauchverbote an Schulen und auf Schulhöfen, flankiert mit Präventionsprojekten, bereits dazu geführt haben, dass die Zahl der rauchenden Jugendlichen sinkt. Die neuesten Meldungen haben diesen Trend noch einmal bestätigt. Da ich Ihre Auffassung im Bezug auf die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens teile, können Sie sicher sein, dass ich die weitere Entwicklung kritisch begleiten werde. Wenn erforderlich werden wir die gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz an die Notwendigkeiten anpassen. Auch einer Initiative von Seiten des Bundes, werden wir uns nicht verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter MdL