Frage an Katrin Altpeter von Lothar B. bezüglich Finanzen
Hallo, Frau Altpeter,
die angespannte Haushaltslage beschert uns seit Jahren sinkende Renten und Einkommen. Wenn das alle gleichermassen treffen würde, könnte ich beinahe in Frieden damit leben.
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, in welchen Masse die Bezüge der Abgeordneten und vor allen die Altersruhegelder der Ex-Abgeordneten in den letzten drei Jahren gestiegen sind. Dann erklären Sie bitte noch einem Menschen, welcher 45 Jahre gearbeitet und entsprechend lange Rentenbeiträge gezahlt hat, in welchem Verthältnis seine Rente zu Ihren Renten-Ansprüchen nach 5 oder 8 Jahren als MdL steht.
Wasser predigen und Champagner trinken.
Gruss, Lothar Bartz
Sehr geehrter Herr Bartz,
ein Blick ins Abgeordnetengesetz hilft weiter: für die ersten 8 Jahre Mitgliedschaft im Parlament steht den Abgeordneten, wenn sie ausscheiden, eine sogenannte Versorgungsabfindung zu. Das ist keine Rente, sondern ein einmaliger Betrag. Er beträgt 70% des jeweils geltenden Monatshöchstbetrages zur Rentenversicherung der Angestellten. Zusätzlich wird für diese Zeit bei der Rentenversicherung nachversichert. Erst wenn ein Abgeordneter mehr als 8 Jahre dem Parlament angehört hat, hat er Anspruch auf eine Rente, die sich dann "Altersentschädigung" nennt. Sie beträgt 30% der Höhe der Diäten und erhöht sich für jedes weitere Jahr der Mitgliedschaft um 3,5% bis zu einem Höchstsatz von 70%.
Dazu noch ein Hinweis: die SPD-Landtagsfraktion setzt sich schon seit Längerem für das Modell Nordrhein-Westfalen ein. Dort ist jeder Abgeordnete für seine Altersversorgung selbst zuständig. Ich hielte das im Vergleich zur jetzigen für die bessere Lösung.
Zum Schluss noch Folgendes: ich gehöre zu den Abgeordneten, die alle ihre Einkünfte offen legen. Sie sind einsehbar auf meiner Homepage www.katrin-altpeter.de
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter