Frage an Katrin Altpeter von Michael A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Altpeter,
in den Stuttgarter Nachrichten vom 19.10.2010 (Onlineausgabe) werden Sie mit der Behauptung zitiert, es existieren „tödliche Lücken“ im Waffengesetz. Sie behaupten, eine nachträgliche Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses sei für sogenannte „Altfälle“ nicht möglich.
Dies ist schlicht falsch. Laut §4 Abs. 4 WaffG kann die Behörde jederzeit nach Ablauf von drei Jahren nach erteilen der ersten Waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.
Allerdings besteht erst seit 2003 die Pflicht der Vereine, ausgetretene Mitglieder zu melden.
Tatsächlich können die Behörden also seit 7 Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses für die „Altfälle“ prüfen und in dem konkreten Fall liegt also wie so oft ein Vollzugsdefizit vor.
Meine Fragen dazu:
Ist ihnen der Inhalt des Waffengesetzes bekannt?
Sind sie in den Stuttgartern Nachrichten korrekt zitiert worden?
Falls ja: Warum stellen Sie solche unwahren auf?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Altmaier
Sehr geehrter Herr Altmaier,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten.
Der Amoklauf in Lörrach zeigt, dass die heutige Gesetzgebung tatsächlich ins Leere läuft. Denn eine "Kann-Regelung" versagt häufig, wie uns die angesprochenen Ereignisse gezeigt haben.
Mit ist bewusst, dass die Rechtsanwältin seit ihrem Umzug nach Lörrach drei Mal auf ihre Zuverlässigkeit überprüft wurde. Aber: Es wurde nie geprüft, ob überhaupt noch ein Bedarf besteht. Dieser lag offensichtlich nicht mehr vor, da die Frau seit zwölf Jahren kein Mitglied in einem Schützenverein war.
Zudem hat bei der Zuverlässigkeitsprüfung die angespannte Situation in der Familie mit Sorgerechtsstreitigkeiten keinerlei Rolle gespielt. Für mich Grund genug, meine Haltung beizubehalten. Zumal auch bei der CDU-Landesregierung langsam ein Umdenken stattzufinden scheint (siehe auch Stuttgarter Nachrichten vom 11. November 2010). Dort heißt es, dass man die Waffenkontrollbehörden anweisen will, zukünftig öfter als bisher auch eine Bedürfnisprüfung durchzuführen. Ein Schritt in die richtige Richtung.
Zu Ihren Fragen:
1. Selbstverständlich kenne ich den Inhalt des Waffengesetzes.
2. Ja, ich wurde in der Stuttgarter Zeitung korrekt zitiert.
3. Wie oben beschrieben, stelle ich keine Unwahrheiten auf, sondern weise
auf Gesetzeslücken hin.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Altpeter