Werden Sie Anträge, die potentiell mit den Stimmen der AfD zu einer Mehrheit gebracht werden, mittragen?
Sehr geehrte Frau Dr. Strauss-Köster,
ich kann mir vorstellen, Ihnen bei der Wahl meine Erststimme zu geben. Mich schockiert allerdings, dass die CDU/CSU-Fraktion nun (Stand: 29.01.25) Anträge einbringt, von denen sie weiß, dass diese nur mit den Stimmen der rechtsextremen, diskriminierenden und grundgesetzfeindlichen AfD durchgebracht werden können. Würden Sie in der kommenden Legislatur vergleichbaren Anträgen zustimmen oder sich hier abweichend verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Jessica S.

Sehr geehrte Frau S.,
zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Anfragen danken und mich bei Ihnen entschuldigen, dass die Antworten erst mit etwas Verspätung kommt.
Ich kann garantieren, dass ich persönlich nicht mit der AfD zusammenarbeiten werde. Wenn im Bundestag Anträge von der CDU gestellt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Stimmen von Parteien der politischen Ränder zustimmen. Das kann man nicht verhindern. Richtige Anträge werden nicht dadurch falsch, dass die falschen zustimmen. Ergänzen möchte ich noch, dass laut Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes Abgeordnete des Deutschen Bundestages „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind.
Ich werde stets meinem Gewissen folgen und versuchen, das Richtige für unsere Heimat zu tun.
Herzliche Grüße,
Katja Strauss-Köster