Das Nationalparkgesetz „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ hat unverändert Bestand.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig bislang wenig beachtete und vergleichsweise gering bezahlte Kräfte in den sogenannten systemrelevanten Berufen im Vergleich mit anderen Branchen sind und an Relevanz und damit an Wichtigkeit gewonnen haben.
Ja, ich halte das Lobbyregister zu diesem Zeitpunkt für ausreichend.
(...) die Antwort von mir ist: nein. (...)
(...) Es ist unbestritten, dass im Sinne des Klimaschutzes die Reduzierung von Emissionen sowie die massive Verringerung vom Verbrauch der auf Erdöl basierenden Antriebsstoffe angestrebt werden muss. (...)
Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde daher sowohl zum Zeitpunkt des Erstellens der Corona-Verordnung als auch bei allen Änderungen vorgenommen.