Weshalb endet der Anspruch auf Sonderurlaub bei Krankheit der Kinder mit dem 12. Lebensjahr?
Sehr geehrte Frau Mast, die Aufsichtspflicht für Kinder sagt, dass Kinder bis zum 14Lebensjahr nicht über einen längeren Zeitraum alleine gelassen werden dürfen. Dem SGB nach bekommen Arbeitnehmer ab dem 12. Lebensjahr aber keinen Sonderurlaub mehr. Wie sollen sich Arbeitnehmer denn nun verhalten, Familienfreundlich ist das ja nicht?
VG Alexander G.
Sehr geehrter Herr G.
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. Für schwerstkranke Kinder ist die Dauer unbegrenzt.
Bei älteren Kinder ändert sich die Rechtslage. Natürlich haben die Eltern das Recht bei ihren kranken Kindern zu bleiben. Bei älteren Kindern besteht nun mehr kein Anspruch auf Kinderkrankheitstage. In diesem Fall greifen Möglichkeiten wie Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder unbezahlt zu Hause bleiben. Unternehmen bieten teilweise flexiblere Home Office Möglichkeiten an. Kinder mit Behinderung und die auf Hilfe angewiesen sind, sind bei den Reglungen ausgenommen - hier gibt es keine Altersgrenze.
In einigen Städten gibt es eine sogenannte Notfallpflege, ebenso werden Vorschläge der Anpassung der Altersgrenze im Bundestag diskutiert.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Mast MdB