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Katja Mast
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Frage von Eric M. •

"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen", sagte Franz Müntering 2006. Ist das sinnvoll? Wie stehen Sie dazu? Brauchen wir nicht einen erweiterten Arbeitsbegriff? Ist (Erwerbs-)Arbeit Selbstzweck?

Sehr geehrte Frau Mast,

im Jahr 2006 verkündete Ihr Parteifreund Franz Müntefering als Bundesminister für Arbeit und Soziales nach Medienberichten "Nur wer arbeitet, soll auch essen". (https://www.zeit.de/online/2006/20/Schreiner/komplettansicht)
Wie stehen Sie dazu?
Müntering meinte offenbar hier nur die bezahlte Arbeit. Es gibt jedoch eine Menge gesellschaftlich notwendige unbezahlte Arbeit (Sorgearbeit, Demokratiearbeit, schöpferisch-kreative Arbeit). Heute werden die Menschen, die sich dieser Arbeit widmen, von Armut bedroht, da sie ja kein Einkommen erzielen. Warum sollen sie nicht auch essen? Brauchen wir nicht einen erweiterten Arbeitsbegriff?
Auf der anderen Seite gibt es überaus zerstörerische (sogar gut) bezahlte Arbeit, z.B. Kohlebergbau, Tabakindustrie etc.
Sollten wir die Gesellschaft und Wirtschaft nicht lieber so gestalten, dass die notwendige Arbeit erledigt werden kann und die schädliche unterlassen wird - ob bezahlt oder unbezahlt?
Arbeit ist doch kein Selbstzweck ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

in unserem Koalitionsvertrag haben wir uns mit unseren PartnerInnen auf die Einführung eines Bürgergeldes geeinigt, die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) durch ein neues Bürgergeld zu ersetzen. Denn es geht um Beratung auf Augenhöhe - es geht um den gesellschaftlichen Respekt.

Ich begrüße daher außerordentlich den in dieser Woche durch unseren Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vorgelegten Gesetzesentwurf für ein neues Bürgergeld. Mit dem Gesetzesentwurf eröffnen wir den Menschen neue Chancen für Aus- und Weiterbildung und setzen somit auf die langfristige Vermittlung in zukunftsfähige Arbeit. Gerade in Zeiten der Transformation ist dies besonders wichtig. Wer in den Bürgergeldbezug eintritt, der soll sich künftig in den ersten zwei Jahren keine Sorgen um das Ersparte oder die Wohnung machen müssen, sondern sich voll auf Qualifizierung und Weiterbildung konzentrieren können.

Neben der Neuberechnung der Leistungssätze zum 1. Januar 2023 sieht der Entwurf umfassende Anreize für Weiterbildung und Qualifizierung vorgesehen. Dazu zählt ua die Möglichkeit eine dreijährige statt bisher nur zweijährige Berufsausbildung zu fördern sowie ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro; denn es geht auch darum dem bestehenden Fachkräftemangel aktiv anzugehen.

Ja, wir holen mit dem von Bundesminister Heil eingebrachten Gesetzesentwurf die Grundsicherung endlich in das Jahr 2022.

Und auch mit dem Mindestlohn sind wir einen wichtigen Schritt gegangen für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land gegangen: denn gute Arbeit verdient Respekt, der für alle gilt: Vollzeit- und Teilzeitkräfte, jede und jeden Minijobber; wer den ganzen Tag arbeitet, muss hiervon ohne zusätzliche Unterstützung leben können. Ingesamt profitieren über 6 Millionen Menschen in unserem Land von einem höheren Mindestlohn, besonders Frauen.

Für uns steht als SPD fest: wir wollen eine Gesellschaft der Anerkennung – eine Gesellschaft des Miteinanders und hierfür setzen wir uns gemeinsam ein.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast, MdB

 

Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion

 

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