Beratung des CanG
Sehr geehrte Frau Mast,
wie kann es sein, dass zu dem angeblich "beschlussfertigen" CanG noch Beratungsbedarf besteht? Könnte es sein, dass ein Beschluss in der aktiven Legislaturperiode gefährdet ist? Wann wird das Gesetz beschlossen? Bürger wollen sehen, dass Sie zu Ihrem Wort stehen. Nur ein Beschluss wird Abhilfe schaffen.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Cannabisgesetz.
Unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion ist seit längerem eine umfassende Neuausrichtung der Cannabispolitik. Es hat sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt, dass die bisherige Cannabispolitik gescheitert ist.
Am 23.02.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen. Damit verfolgen wir drei konkrete Ziele: Wir wollen erstens endlich für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz sorgen, zweitens das Thema enttabuisieren, um Hilfe für Menschen mit einem problematischen Cannabiskonsum und Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt zu stellen und drittens Konsumenten aus dem Schwarzmarkt holen und den Schwarzmarkt zurückdrängen.
Eben diese Neuausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik bei Cannabis stellt einen Paradigmenwechsel dar. Es war sehr wichtig, dies im gesamten politischen parlamentarischen Verfahren sorgsam zu beraten. Es hat außerdem seit längerem vielfältige Kritik an und Vorschläge zu dem Vorhaben gegeben. Uns als SPD-Bundestagsfraktion war es wichtig, dies zu berücksichtigen. Wir haben jetzt eine tragfähige Lösung im Deutschen Bundestag beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Mast