Frage an Katja Mast von Jan-Claude B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Mast,
mir ist bewußt, dass Innenpolitik nicht ganz ihr Spezialthema ist, da ich aber aus Pforzheim stamme, wollte ich doch ihre Meinung zu einem Sachverhalt erfragen:
Familienministerin Ursula von der Leyen hat in den letzten Tagen ausführlich über Gesetzesänderung des Telemediengesetzes bezüglich der Sperrung von diversen Internetseiten, die vermeintlich mit Kinderpornographie verbreiten, gesprochen.
Und obwohl Experten im Bereich der Computertechnik , sowie auch diverse Kinderschutzgruppen die Maßnahmen als fehlerhaft und nicht wirksam betrachten, sowie Bundesjustizministerin Zypries sie zuerst abgelehnt hatte, wurde der Gesetzesentwurf diese Woche nach langen Verhandlungen im Kabinett abgesegnet.
Datenschützer und Verfechter eines freien Internets sehen darin einen ersten Schritt in die ´Einzähmung´ und Zensur des Netzes.
Ich bin kein Padöphiler und sehe Verbrechen an Kindern als eines der größten Unrechte an. Solche Menschen gehören strafrechtlich verfolgt, verurteilt und bestraft. Jedoch darf die Regierung nicht alle Internetnutzer generell unter Verdacht stellen und die freie Informationsbeschaffung der Bevölkerung durch Vorzensur einschränken.
Nach ausführlichen Rede wollte ich nun ihre Stellung bezüglich dieser Gesetzesänderung erfragen. Haben sie sich schon mit dem Problemfeld Internetzensur bzw.
Sperrung von Kinderpornographie-Seiten beschäftigt? Sind sie sich des Problemfeldes und der weitergehenden Implikationen dieser Gesetzesänderungen bewußt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Jan-Claude Bischoff
Sehr geehrter Herr Bischoff,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes.
Die Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein ernstes und wichtiges Thema, dass alle angeht und von mir aufs schärfste verurteilt wird. In der letzten Woche gab es zum geplanten Verbot von kinderpornographischen Webseiten im Internet eine breite Diskussion in der medialen Öffentlichkeit. Diese bezog sich insbesondere auf eine mögliche staatliche Einschränkung des Kommunikationsrechts.
Die SPD-Bundestagsfraktion will Kinder und Jugendliche effektiv vor Gewalt und Ausbeutung schützen. Dafür ist eine Gesamtstrategie zum Schutz unserer Kinder notwendig. Die Bekämpfung der Verbreitung sexueller Gewalt im Internet ist dabei ein wichtiger Baustein.
Der Kampf gegen Kinderpornographie ist schon seit langem ein wichtiger Schwerpunkt im Jugendschutz, so wurde beim BKA eine "Zentralstelle Kinderpornographie" eingerichtet. Außerdem wurde ein "Aktionsplan zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" von der Bundesregierung umgesetzt. Auch der Kampf im Internet ist nichts neues, denn schon jetzt werden kinderpornographische Seiten auf deutschen Servern gesperrt und entsprechende Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Das Internet wird permanent auf illegale oder jugendgefährdende Inhalte hin kontrolliert, zudem gibt es Internetbeschwerdestellen bei denen man solche Inhalte melden kann.
Die aktuelle Diskussion dreht sich um das Verbot von ausländischen Webseiten auf denen kinderpornographisches Material verbreitet wird. Das Ziel ist die Störung des sich weltweit ausbreitenden kommerziellen Marktes mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Eine Unterbrechung der Marktströme kann funktionieren, weil andere Staaten wie Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien oder Italien bereits angewendet eine solche Sperrung praktizieren.
Die SPD möchte, dass auch in Deutschland wirksame Zugangssperren zügig eingesetzt werden. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet vorlegen. Die entsprechenden Eckpunkte für das Gesetz wurden bereits im Kabinett verabschiedet. Denn nur auf einer gesetzlichen Grundlage kann der Deutsche Bundestag Chancen und Risiken einer solchen Zugangssperre diskutieren und zeitnah eine verfassungskonforme und wirksame Lösung finden.
Eine Selbstverpflichtung von Kommunikationsunternehmen, so wie es die Bundesjugendministerin von der Leyen forderte, würde zu einer Rechtsunsicherheit führen, die private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle macht, die darüber entscheidet, welche Informationen den Bürgern zur Verfügung gestellt werden und welche nicht. Aus diesem Grund ist eine klare gesetzliche Regelungen unumgänglich.
Ich möchte die Bürger nicht unter einen Generalverdacht stellen oder der Bevölkerung Informationen vorenthalten. Das ist mit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes auch in keiner Weise beabsichtigt. Dieses Gesetz bildet vielmehr einen Bestandteil in der Gesamtstrategie bei der Bekämpfung von Gewalttaten an Kinder und Jugendlichen.
Die SPD-Fraktion fordert neben der Bekämpfung von Kinderpornographie in den neuen Medien auch die Verbesserungen des Schutzes von Kinder und Jugendlichen. Hierzu gilt es den Ausbau der nationalen und internationalen Strafverfolgung, die Weiterentwicklung des Opferschutzes, die Verbesserung des Medienkompetenz von Eltern, Kindern und Jugendlichen, den Ausbau von Aufklärung und Prävention sowie Maßnahmen gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Sextourismus weiter zu intensivieren. Denn klar ist, nur im Internet können wir den Kampf gegen Kinderpornographie nicht gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB