Frage an Katja Mast von Christian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Nebentätigkeiten von Politikern in Aufsichtsräten haben für mich als Bürger immer einen gewissen Beigeschmack.
Gibt es seitens Ihrer Partei Pläne, die Tätigkeiten von MdB's zu beschränken bzw. zu untersagen?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Vorab: Ich selbst übe seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag 2005 keinerlei Nebentätigkeiten aus und veröffentliche meine Bezüge auf meiner Homepage. Denn mir ist Transparenz sehr wichtig. Wir haben auch eine klare Aussage dazu in unserem Regierungsprogramm. "Mehr Transparenz heißt auch, dass alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen." Nebentätigkeiten generell zu untersagen halte ich für schwierig. Ein Bundestagsmandat ist immer auf Zeit angelegt. Das heißt, dass diejenigen, die ein Mandat ausüben, vor dem Einzug beispielsweise gearbeitet haben oder selbstständig waren. Manche Kolleginnen und Kollegen haben für sich entschieden, weiter beruflich tätig zu sein - aus ganz unterschiedlichen Gründen. Das gilt es zu respektieren. Die Verhaltens- und Offenlegungsregeln gelten selbstverständlich und die Nebentätigkeiten sind im Einzelfall bei den Biographien öffentlich auf der Homepage des Bundestages einsehbar. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob Sie den Umfang akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales