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Katja Mast
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Frage von Hans B. •

Frage an Katja Mast von Hans B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Soll die Etablierung der Gemeinschaftsschule in einer von Ihnen geführten Landesregierung weiter vorangetrieben werden? Werden Sie die Bildungspolitik der momentanen Landesregierung fortsetzten? Was halten Sie von Inklusion?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bethke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Bildungspolitik. Gerne antworte ich Ihnen hierauf.

Seit 2011 ist die SPD in Baden-Württemberg für die Bildungspolitik zuständig. In dieser Zeit haben wir ein Menge vorangebracht. Insbesondere bei den von Ihnen angesprochenen Themen Gemeinschaftsschule und Inklusion.

Die Gemeinschaftsschule wurde 2012 im Schulgesetz verankert und erfährt seitdem große Beliebtheit und breite gesellschaftliche Zustimmung. Derzeit gibt es über 270 Gemeinschaftsschulen mit über 35.000 Kindern in Baden-Württemberg.

Die Gemeinschaftsschule bietet allen Kindern durch individuelle und kooperative Lernformen den jeweils optimalen Lernerfolg. Die Schülerinnen und Schüler lernen nicht nur länger miteinander, sondern sie lernen auch voneinander und entwickeln dadurch wichtige soziale Kompetenzen. Dadurch, dass Kinder nicht bereits mit neun Jahren aufgeteilt werden, ist die Gemeinschaftsschule ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit.

Alle Kinder werden mit ihren Begabungen und Fähigkeiten bestmöglich gefördert und in ihrer individuellen Lernentwicklung unterstützt. Alle Schulabschlüsse können wohnortnah erreicht werden. Durch Lernkonzepte, die die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler stärker in den Blick nehmen, schaffen wir bessere Berufs- und Lebenschancen.

Mit der Gemeinschaftsschule geben wir die richtige Antwort auf gesellschaftliche Entwicklungen: Der deutliche Rückgang der Schülerzahlen und die zunehmende Begabungsvielfalt in allen Schularten hätten längst ein Umdenken erfordert. Wir werden deshalb den Ausbau der Gemeinschaftsschulen weiter voranbringen und für die pädagogisch anspruchsvolle Arbeit an den Gemeinschaftsschulen alle notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule auf Antrag des Schulträgers. Dabei werden wir den besonderen Bedarf des ländlichen Raums berücksichtigen.

Daneben bestehen für Absolventen der Gemeinschaftsschulen nach Klasse 10 ausgezeichnete Möglichkeiten, den Weg zum Abitur an beruflichen Gymnasien fortzusetzen.

Die Grün-Rote Landesregierung hat auch für die Inklusion die gesetzliche Grundlage geschaffen. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft und nicht an ihren Rand. Dies gilt für den Bereich der frühkindlichen Bildung und für den Schulbereich im Besonderen.

Deshalb werden wir durch Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden einen flächendeckenden Ausbau von inklusiven Kitaplätzen vorantreiben.

Aufgrund unserer Schulgesetzänderung haben Eltern von Kindern mit Behinderung jetzt die Wahlmöglichkeit, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen soll.

Wir wollen, dass Eltern von Kindern mit Behinderung zwischen qualitativ vergleichbaren Angeboten entscheiden können. Deshalb stellen wir sicher, dass ein hohes Niveau sonderpädagogischer Angebote an allgemeinen Schulen geschaffen und die Qualität der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erhalten wird.

Daher wird die SPD Schulträger auch weiterhin beim Ausbau inklusiver Angebote unterstützen und das Netzwerk inklusiv arbeitender Schulen bedarfsorientiert ausbauen. Selbstverständlich gehört für uns zu einer gelingenden Inklusion auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer entsprechende Fortbildungen besuchen können.

Sie sehen also: auf die SPD kommt es an. Insbesondere, wenn wir über gerechte und gute Bildung sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB

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