Frage an Katja Mast von Jürgen K.
Sehr geehrte Frau Mast,
ich bin sehr daran interressiert, welche Position Sie persönlich zum Frackinnverbot einnehmen.
Ferner bin ich daran interressiert, warum Sie sich bei der bisherigen Abstimmung laut Abgeordnetrenwatch, enthalten haben.
Mit freundlicem Gruß Jürgen Kronenwett, Bürger und Wähler!!!
Sehr geehrter Herr Kronenwett,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen sehr gerne antworte.
Ihre Aussage, ich hätte mich in bisherigen Abstimmungen zum Thema Fracking enthalten, kann ich nicht nachvollziehen.
In den bisherigen namentlichen Abstimmungen im Dezember 2012 habe ich mich sehr wohl klar positioniert. So habe ich bei der Abstimmung am 13. Dezember 2012 über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen "Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland" mit "Nein" gestimmt.
In der zweiten namentlichen Abstimmung dieser Bundestagssitzung habe ich dem Antrag der SPD-Fraktion "Ergebnisse der Gutachten zu Umweltauswirkungen von Fracking zügig umsetzen" zugestimmt und entsprechend mit "Ja" gestimmt.
Mein Abstimmungsverhalten sowie die damalige Plenardebatte zum Thema Fracking können Sie gerne im zugehörigen Plenarprotokoll unter
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/17/17214.pdf
nachlesen.
Noch immer muss es in der Debatte um eine mögliche Einführung der Fracking-Technologie das oberste Ziel sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen. Von diesen noch zu regelnden Punkten hängt der weitere Beratungsverlauf ab.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales