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Frage von Jochen S. •

Frage an Katja Kipping von Jochen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping
Meinen Sie,dass sich irgendwelche Menschen durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens benachteiligt fühlen könnten?
Ich weiss selber,dass es äusserst schwierig ist, etwas zu finden, womit alle einverstanden sind, aber in einem solchen Fall sollte dann doch der Grundsatz gelten, dass das Wohl Vieler wichtiger als das Wohl Einzelner ist - doch leider ist selbst dieser Satz nicht allgemeingültig,denn wie sonst könnte man erklären,dass Minderheiten in Gesellschaften des öfteren benachteiligt werden - z.B. bei der drastischen Kürzung in der ambulanten Behandlung psychisch Kranker, wo im Endeffekt alles noch viel teurer wird!
Je mehr Menschen es gut geht, desto besser geht es auch der Wirtschaft, so einfach ist das und die aktuelle Finanzkrise zeigt ja, dass dieser Satz auch umgekehrt gilt!
Falls noch eine Frage erlaubt ist: Ist der Unterschied zwischen bGE und Grundsicherung lediglich die Höhe? Am wichtigsten ist doch auf jeden Fall,dass es für alle gilt, denn um mit einer weiteren Allgemeingültigkeit abzuschliessen - Gleiches Recht für Alle!
MfG Ihr Jochen
P.S. Mein (Nick)Name ist Jawoll-ich dulde keinen Widerspruch! - erst dann sind sich alle einig :-)
Gleichzeitig möglichst gut die Umwelt zu schonen und möglichst viele Arbeitsplätze zu schaffen ist auch ein unlösbarer Widerspruch unseres derzeitigen Systems,denn es kann nicht sein,das Waren weiterhin so produziert werden,dass sie nicht möglichst lange halten und nicht möglichst umweltschonend sind!
Ein weiterer Anstieg von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich,die vor allem aufgrund der steigenden Rationalisierungen auch die Freizeit betreffen,könnte da hilfreich sein,also das bGE kann letzten Endes ausschliesslich über die Konsumsteuer finanziert nur funktionieren,wenn der Konsum allgemein sich nicht nur auf materielle Dinge bezieht!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Seelig,

nach meiner Ansicht wird durch das bedingungslose Grundeinkommen niemand benachteiligt, u.a. aus diesem Grund ist es ja so interessant.

Zum Unterschied zwischen bedingungslosem Grundeinkommen (BGE) und Grundsicherung:

Beim BGE handelt es es sich um einen garantierten Transferanspruch, der jedem Menschen individuell zusteht. Er wird ohne Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens- bzw. Vermögensüberprüfung) und ohne Arbeitszwang bzw. Verpflichtung zur Gegenleistung in einer die Existenz sichernden und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichenden Höhe garantiert. Zusätzliche bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen (wie Wohngeld, Sonderbedarfe für bestimmte Lebenslagen und Personengruppen) sind möglich. Als Sozialdividende (echtes Grundeinkommen) wird das BGE allen Menschen in voller Höhe ausgezahlt. Mögliche Abgaben/Steuern auf Einkommen oder Vermögen, die der Finanzierung des BGE dienen, werden mit der üblichen Steuer eingezogen.

Mit dem Begriff Grundsicherung wird dagegen der soziale Transfer an Bedürftige bezeichnet. Hier gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung (Einkommen, Vermögen). Zudem sind die Grundsicherungsleistungen nicht individuell angelegt, sondern werden haushaltsbezogen berechnet. Die Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer (rechtlich konstruierten) "Bedarfsgemeinschaft" werden überprüft. Diese Einkommen und Vermögen können die Höhe der Grundsicherungszahlung minimieren bzw. ganz ausschließen. Zudem wird von Erwerbsfähigen eine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, eine aktive Arbeitsuche oder eine andere Gegenleistung verlangt. Die konkreten Arbeits- und Gegenleistungsverpflichtungen, Zumutbarkeiten von Arbeit und möglichen Sanktionen (Kürzung bzw. Entzug von Leistungen) sind in den Grundsicherungsmodellen unterschiedlich geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping