Frage an Katja Dörner von Sascha M. bezüglich Gesundheit
Guten Abend
Wie stehen sie zum Thema cannbis und Legalisierung?
MfG meurer
Sehr geehrter Herr M.,
wir Grüne setzen uns für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ein, um den Jugendschutz und die Prävention zu stärken. Dafür haben wir ein umfassendes Cannabiskontrollgesetz in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir, dass, wie in Kanada, Cannabis an volljährige Personen abgegeben werden kann. Zudem soll der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigengebrauch erlaubt werden. Diese Freigabe wird durch zahlreiche Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz flankiert.
Die Prohibition von Cannabis ist gescheitert. Unter den Bedingungen der Prohibition steigt der Konsum von Jugendlichen an. Jugendliche werden durch ein strafrechtliches Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten. Gleichzeitig verhindert das Betäubungsmittelrecht durch den so geschaffenen Schwarzmarkt glaubwürdige Prävention und wirksamen Jugendschutz. Zudem macht es einen effektiven Verbraucherschutz und Bemühungen um Schadensminderung unmöglich, da der illegalisierte Handel nicht effektiv kontrolliert werden kann. Letzteres ist vor allem deswegen bedenklich, weil durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen ein Schwarzmarkt entstanden ist, auf dem auch Produkte vertrieben werden, die einen erhöhten Wirkstoffgehalt haben oder mit Glas, Blei oder anderen Stoffen verunreinigt sind. Damit wird die gesundheitliche Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf genommen.
Die Mehrzahl der volljährigen Konsumentinnen und Konsumenten praktiziert keinen riskanten Gebrauch von Cannabis. Die geltende Rechtslage führt bei ihnen in der Konsequenz zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung. Erst in einem kontrollierten Markt kann das Verbot, Cannabis an Minderjährige zu verkaufen, wirksam überwacht werden. Eine gute Cannabispolitik reguliert den Cannabismarkt so, dass sowohl der Jugendschutz gestärkt wird als auch die Risiken möglichst stark reduziert werden.
Um diese Ziele zu erreichen, muss die gesamte Handelskette für Cannabis (Anbau, Großhandel, Import/Export, Einzelhandel) reguliert werden. Die Regulierung der Handelskette mit staatlich erteilten Erlaubnissen für jedes Glied der Handelskette an deren Ende das Cannabisfachgeschäft steht, ermöglicht eine effektive Trennung der Märkte und Kontrolle des legalen Cannabishandels. Zum Jugendschutz zählen neben einer klaren Altersgrenze von 18 Jahren ein Mindestabstand der Cannabisfachgeschäfte von Schulen und Jugendeinrichtungen, ein Werbeverbot sowie Zugangskontrollen mit Altersnachweis. Zur Risikominimierung für die volljährigen Konsumenten sind im Cannabiskontrollgesetz ein umfassender Verbraucher- und Gesundheitsschutz durch Angaben über die Inhaltsstoffe, die Konzentration der Wirkstoffe, umfangreiche Beipackzettel, Warnhinweise und Qualitätsstandards notwendig. Zudem müssen die Cannabisfachgeschäfte zahlreiche Auflagen hinsichtlich des Verkaufs und der Schulung ihres Verkaufspersonals erfüllen. Leider verweigern sich CDU/CSU und SPD der dringend notwendigen Reform der Cannabispolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Dörner