Frage an Katja Dörner von Friedhelm K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dörner,
ich lade Sie gerne ein, mal eine Woche im Friseursalon meiner Frau zu arbeiten, alternativ bietet sich sicherlich auch die Gelegenheit bei einem Dachdecker oder Fliesenleger in Bonn dieses Wochenpraktikum zu absolvieren.Das Praktikum können Sie dann gerne mit 66 wiederholen) Schauen Sie sich doch mal um (u.U. bei Ihrem Friseur) wie alt dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Über 60 jährige werden Sie dort nur in Ausnahmefällen finden. Wie können Sie unter diesen Umständen die Rente mit 67 zu fordern bzw. nicht wieder rückgängig machen. In unseren europäischen Nachbarstaaten z. Beispiel Östereich und Frankreich scheint man da sozialer zu denken.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Kraus-Behringer
Sehr geehrter Herr Kraus-Behringer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rente. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Die Anhebung der Regelaltersgrenze trägt zur nachhaltigen Finanzierung der Rente bei und damit nicht nur zur Stabilisierung der Rentenbeiträge, sondern auch zur Stabilisierung des Rentenniveaus. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren ab dem Jahr 2031 und die langsame Anhebung bis dahin für richtig, sind jedoch der Auffassung, dass wir dringend handeln müssen, um dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Im Durchschnitt bedeutet die Rente mit 67 eine höhere Rente.
Sie haben aber recht: Wir müssen dafür sorgen, dass die Rente mit 67 nicht nur im Durchschnitt, sondern für die Mehrheit der Bevölkerung eine Verbesserung darstellt. Dafür ist noch viel zu tun. Wir wollen mit einer fairen Arbeitsmarktpolitik, mit Verbesserungen beim Arbeitsschutz und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung dazu beitragen, dass die Menschen auch tatsächlich länger arbeiten können. Wir wollen flexible Übergänge in den Ruhestand schaffen, insbesondere durch eine Teilrente ab 60 Jahren. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Altersgrenze arbeiten können, wollen wir die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wieder auf das 63. Lebensjahr zurücksetzen. Wer hingegen allein aufgrund medizinischer Diagnose und Prüfung eine Erwerbsminderungsrente erhält, sollte diese ohne Abschläge erhalten. Nicht zuletzt wollen wir die Garantierente einführen, damit die Rente mit 67 nicht zu höherer Altersarmut führt.
Die Frage, wie wir ein angemessenes Rentenniveau bei stabilen Beitragssätzen gewährleisten, muss heute und nicht erst in 8 Jahren oder womöglich noch später beantwortet werden. Um das zu erreichen, ist für uns auch die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 notwendig. Bereits heute müssen dafür die Voraussetzungen geschaffen werden: auf dem Arbeitsmarkt, durch flexible Übergänge in den Ruhestand und durch eine Garantierente gegen Altersarmut. Das Aussetzen der Rente mit 67 ist deshalb der falsche Weg und sendet das falsche Signal für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Wir werden im Rahmen der vierjährigen Berichtspflicht zur Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig prüfen, ob sich unsere Bedingungen für die Erhöhung der Regelaltersgrenze erfüllen und daraus entsprechende Konsequenzen ziehen. Beim nächsten Bericht 2014 gilt es, Erfahrungen mit der ersten Stufe der Verlängerung der Regelaltersgrenze zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Dörner