Frage an Katja Dörner von André Z. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dörner,
berechtigterweise wird von Männern erwartet, dass sie sich intensiver um Kindererziehung kümmern und auch mal für die Karriere der Frau zurückstecken.
Problematisch wird dieses gewünschte Verhalten dann, wenn Beziehungen und Ehen scheitern.
Offensichtlich denken viele Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren immer noch in klassischen Rollenmustern. So kann man es zumindest den Medien entnehmen oder als Mann selbst erfahren.
Jugendämter und RichterInnen entscheiden überproportional im Sinne der Mütter, Väter werden oft diskriminiert. Das eigentlich im MIttelpunkt stehende Kindeswohl wird gleichgesetzt mit dem Mütterwohl.
Inwieweit können Sie bzw, Ihre Partei hierauf Einfluß nehmen?
Ein weiterer elementarer Aspekt ist, dass in familiengerichtlichen Verfahren sehr häufig psychologische Gutachten zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Meines Wissens ist für einen Gutachter im familienrechtlichen Umfeld keine Qualifikation notwendig. Selbst beauftragte Dipl.-Pschologen müssen nicht nachweisen, dass sie fachliche Qualifikationen im Bereich des Spannungsfeldes "Familie" haben. Ein akademischer Abschluß in Psychologie macht noch keinen guten Sachverständigen.
Das hat oftmals hanebüchene Gutachten zur Folge, in denen wissenschaftlich nicht anerkannte Tests verwendet werden (z.B. Familie im Tieren) oder Elternteile (vornehmlich Väter) phatologisiert werden. RichterInnen folgen diesen vermeintlich seriösen Gutachten aber meist kritiklos mit verheerenden Folgen für Kinder und den gutachterlich "entsorgten" Eltern
Wie können Sie und ihre Partei hier für Mindestsandards sorgen?
Mit freundlichen Grüßen
André Zopes
Sehr geehrter Herr Zopes,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Sorgen kann ich gut nachvollziehen. Im Bereich Familienrecht geht es in vielen Fällen um tragische Familiengeschichten und es müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden.
Eine gute und spezialisierte Aus- und Fortbildung für Familienrichterinnen und Familienrichter sowie für das Personal des Jugendamtes sind daher essentiell. Eine "rein juristische" Ausbildung wird den tatsächlichen Anforderungen in der Tat oft nur unzureichend gerecht.
Auch Ihre Einschätzungen zu familienpsychologischen Gutachten teile ich größtenteils. Die Einführung von verbindlichen Mindeststandards für solche Gutachten würde einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten und möglicherweise vielen Fehlentscheidungen vorbeugen.
Ihre Katja Dörner