Frage an Katja Dörner von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dörner!
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten, welche Sie am 9.08.2011 auf die von mir am 4.08.2011 gestellten Fragen erteilt haben. Auf meine Frage 2, ob Menschen in Pflegeberufen besser bezahlt werden sollten und wenn ja wie, antworten Sie, Zitat Frau Katja Dörner:
"Die Bezahlung ist in der Pflegebranche nicht einheitlich. Hier kommt es durchaus auch zu Lohndumping. Das muss selbstverständlich weiter eingedämmt werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern die Einführung von bundeseinheitlichen Mindestlöhnen in der Pflege (derzeit Ost 7,50 Euro und West 8,50 Euro). Pflegekräfte müssen angemessen entlohnt werden."
http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_doerner-575-37539--f301066.html#q301066
Ich danke Ihnen zunächst für diese konkrete Aussage,halte diese aber für widersprüchlich.
Lassen Sie mich diese Einschätzung bitte erläutern:
Ich habe versucht für den von Ihnen benannten Stundenlohn von 8,50 € das etwaige Nettoeinkommen für einen ledigen Arbeitnehmer ermittel zu lassen. Bei angenommenen 170 Arbeitsstunden pro Monat und einem damit verbundenen Monatslohn von 1431 Euro brutto weist ein Gehaltsrechnenprogramm einen Netto lohn von 1.122,8 Euro aus, hier die Werte in Euro auf einen Monat bezogen:
Brutto-Arbeitslohn: 1.431,00
Lohnsteuer: 9,25
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer: 0,74
Krankenversicherung: 117,34
Pflegeversicherung: 17,53
Rentenversicherung: 142,38
Arbeitslosenversicherung: 21,47
Netto-Arbeitslohn: 1.122,28
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,223811,00.html
Frage 1:
Halten Sie die bei diesem Gehaltsmodell ermittelten Beiträge für die Sozialkassen für ausreichend?
Frage 2:
Halten Sie 1.122, 28 € netto Monatslohn für eine wertvolle Tätigkeit ausreichend,
während Sie und ihre Kollegen aktuell 7668 Euro brutto im Monat verdienen?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre erneute Frage. Ich hoffe, sie abschließend beantworten zu können.
Die von Ihnen zu Grund gelegten 1.431 Euro sind das Entgelt für ungelernte Kräfte und Helferberufe und stellen die unterste Marge bei der Entlohnung für MitarbeiterInnen in der Pflege dar. Pflegefachkräfte erhalten wesentlich höhere Stundensätze als Helfer in der Pflege. Es handelt sich also um das Gehalt in einem Helferberuf, nicht um das einer examinierten Fachpflegekraft.
Pflegehelfer müssen je nach den Vorgaben des Bundeslandes eine ein- bis zweijährige Ausbildung absolvieren. Ihr Arbeitsgebiet ist deshalb auch beschränkt auf grundpflegerische Hilfstätigkeiten. Es muss unserer Meinung nach aber auch jeden Helfer möglich sein, eine Weiterqualifizierung zur Fachpflegekraft zu absolvieren. Dazu brauchen wir ein durchlässiges Bildungssystem, dass jeden den Einstieg ermöglicht und die Weiterbildung bis hin zur Hochschulausbildung offen hält.
Freundliche Grüße, Katja Dörner