Frage an Katja Dörner von Jürgen G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dörner,
als Mitglied der Kinderkommision schreiben Sie auf Ihrer Homepage aber auch:
"In Deutschland wird immer noch einseitig die Ehe privilegiert – das muss aufhören."
Die Ehe gilt als Sinnbild der Familie.
Wenn es nicht Ehe ist, dann sicher die Kinder.
Der derzeitigen Gesellschaft der Juristen wird vorgehalten durch das Unterhaltsrecht und vor allem durch die Rechtsprechung nach Trennung & Scheidung vorrangig die Mütter am Herd zu halten und den Steuerzahler, vorrangig den Vater, in die Armut zu treiben.
Können Sie sich vorstellen, nachhaltig den Juristen aufzugeben eine Lösung zu erarbeiten der diesen Streitpunkt so beseitigt, dass die Kinder nicht darunter leiden?
Können Sie es sich vorstellen dahingehend Hilfe annehmen zu können um Vollzugsprobleme des Sozialgesetzbuches, Strafgesetzbuches, der ZPO uvm. in Familiengerichtlichen Verfahren zu beseitigen, auch ohne zu Hilfenahme von Beratungsfirmen, Sozialvereinen, Hauptämtern für Erziehung der Länder, gewerblichen Gutachterfirmen?
Wenn 50% der Ehen geschieden werden, ist es dann in Ihren Augen, und in den Augen Ihrer Partei, in Ordung das die postFamilie ausschliesslich der Gesellschaft Juristen ausgesetzt ist?
Mit der Versicherung der excellenten Hochachtung
Jürgen Görg
Sehr geehrter Herr Görg,
für mich ist in der Tat Familie dort, wo Kinder sind und das schließt eine einseitige Förderung der Ehe beispielsweise durch das Ehegattensplitting ohne das Vorhandensein von Kindern aus.
Das neue Unterhaltsrecht fordert von Geschiedenen, sich zügig um eine eigene Erwerbstätigkeit zu kümmern. Der gewährte nacheheliche Unterhalt ist daher an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der höher verdienende Ehegatte ist nur dann Unterhalspflichtig, wenn der Einkommensunterschied auf einem ehebedingten Nachteil beruht. Es reicht nicht aus, dass aus irgendeinem Grund ein Einkommensunterschied besteht. Diese Grundidee der nachehelichen Selbstverantwortung wurde auch von der aktuellen Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt aufgenommen und umgesetzt. Insofern teile ich Ihre Auffassung nicht, dass durch die derzeitige Rechtssprechung grundsätzlich die Mütter am Herd gehalten werden und die Väter verarmen. Sicherlich gibt es gelegentlich Urteile zum nachehelichen Unterhalt, die einem antiquierten Familienbild zu folgen scheinen. Doch ich sehe eher das Fehlen von Betreuungsplätzen für Kinder und flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern ursächlich für eine solche Rechtssprechung und nicht die geltende Gesetzeslage.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzt darüber hinaus weiterhin gesellschaftliche Impulse, die Wahlfreiheit für Frauen und Männer in ihren Lebensentwürfen zu erhöhen und Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Dazu gehört eine faire und transparente Familienförderung durch die Kindergrundsicherung, ein zügiger und qualitativ hochwertiger Ausbau der Kinderbetreuung, aber auch der Schulen sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Freundliche Grüße