Frage an Kathrin Anklam-Trapp von Gerhard W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Anklamm-Trapp,
Rente (Pension) mit 63 bei 45 Beitragsjahren! Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dies auch für Beamte gilt? Es werden hier keine großen Fallzahlen zu erwarten sein, aber möglich ist es für wenige schon.
Freundlicher Gruß
Sehr geehrter Herr Winkler-Ballenthin,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordetenwatch, die ich gerne versuchen werde zu beantworten.
Vorrausschicken möchte ich, dass ich die Rente mit 45 Beitragsjahren wie sie in der Vereinbarung zur großen Koalition zu lesen ist vollumfänglich unterstütze. Auch weil ich davon ausgehe, dass die von Ihnen ausgesprochenen Fallzahlen überschaubar bleiben. Ein Frühverrentungskonzept darf es meiner Meinung nach nicht werden.Zu den Beamten die im Gegensatz zu den anderen Arbeitnehmern einem anderen Gesamtansatz unterliegen sollten wir dann in den Entscheidungen eine Würdigung der sich verändernden Arbeitswelt Rechnung tragen und dabei auch nicht außer Acht lassen, dass wir den Beamten/innen auf Grund der Einstimmig verabschiedeten Verfassungsregelung des Landes RLP zur Schuldenbremse die 1% Regelung aufbürden, die derzeit höchst Richterlich überprüft wird. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2014/15, der am 20.Dez. 2013 beschlossen worden ist sieht keine Regelungen zur Pension nach 45 Beitragsjahren vor. Soweit zu den Fakten. Ihr Anliegen ist nachvollziehbar, ich erlaube mir Ihre Anfrage dem zuständigen Fachpolitiker im Bereich Finanzen als Impuls weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen aus Mainz nach Monsheim
Kathrin Anklam-Trapp