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Kathrin Anklam-Trapp
SPD
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Frage von Jutta B. •

Frage an Kathrin Anklam-Trapp von Jutta B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Anklam-Trapp,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie hatte mir ja die Zahlen vom RKI wieder gegeben und da man ja die Genesenden und die Toten von den Infizierten abziehen muss, kommen wir auf 105 Infizierte in Rheinland-Pfalz. Das sind 0.0026%.
Da muss ich ja eine Anzeige aufgeben, um einen Infizierten zu finden.
Warum müssen wir noch die Masken tragen?
Was Tönnies betrifft, wurde den Mitarbeitern ein zweiter Test verweigert, obwohl im Landtag von Nordrhein-Westfalen dringlichst darauf hingewiesen wurde, dass es durchaus eine Kreuzreaktion gewesen sein kann, weil die Tiere ja gegen Corona geimpft werden. Komisch!
Der Test an sich weist starke Fehlerquoten auf, was schon Herrn Spahn zu gegeben hat:
https://www.youtube.com/watch?v=XQc_c2Mgxns

Dann sieht man an Tests im Vogelsbergkreis auch noch mal, wie fehlerhaft dieser Test ist.
https://www.hessenschau.de/panorama/coronavirus--vogelsberg-reihenweise-falsche-test-ergebnisse--aus-fuer-deutsche-sunexpress--35-neuinfektionen-,corona-hessen-ticker-314.html

Sie wollen uns also bei diesen Temperaturen und bis zum völlig ungewissen Tag eines Impfstoffes mit diesen Masken quälen. Aber klar, Sie müssen die ja nicht 8 Stunden am Tag tragen und damit hin und her rennen.
Daher noch mal die dringliche Frage:
Warum müssen wir diese Masken tragen?
Mit freundlichen Grüßen
J. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Busch,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute E-Mail-Anfrage zur Rücknahme der Maskenpflicht, die ich Ihnen aus Sicht unseres Bundeslandes Rheinland-Pfalz gerne beantworten möchte.

Um Ihre Eingabe einordnen und sachgerecht beantworten zu können, möchte ich vorweg noch einmal auf die Entwicklung der Corona-Pandemie verweisen und auf die derzeitige aktuelle Situation.

Die Corona-Pandemie hat sprichwörtlich rund um den Erdball die Verantwortlichen vor eine schier unlösbare Aufgabe gestellt. Ein uns unbekannter Virus, für den unser Immunsystem keine Antwort parat hat, muss trotz weiterhin fehlender Medikamente oder eines Impfstoffs gehandhabt werden.

Klar ist, dass vor diesem Hintergrund die bereits verhängten und empfohlenen Vorgaben des RKI und der WHO im Bereich der Hygiene und dem Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken eine adäquate Strategie sind, um die Pandemie einzudämmen, oder zumindest unter Kontrolle zu bringen.

Diesem Umstand haben bisher alle Corona-Bekämpfungsverordnungen in Rheinland- Pfalz Rechnung getragen. Im Zuge der weiteren Lockerungen war aber auch klar, dass es für die Gesamtbevölkerung nur eine schrittweise Rückkehr zu Verhältnissen vor Corona kommen kann, wenn für alle in gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht eingeführt wird.

Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit respiratorischen Erregern zu schützen, sind nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) eine gute Händehygiene, Einhalten von
Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen, kombiniert mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS).

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, z. B. ÖPNV, Lebensmittelgeschäften oder auch ggf. am Arbeitsplatz, kann dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen, bzw. die Infektionsketten zu unterbrechen.

Was mich wirklich positiv stimmt ist die derzeitige Entwicklung der Infektionszahlen, denn hier hat sich gezeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz die richtigen Entscheidungen getroffen haben und ganz aktuell weitere Lockerungen zulassen konnten.

Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass es Ausnahmen von der Pflicht, eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen, existieren. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, werden von der Tragepflicht befreit.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel gilt darüber hinaus, dass anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen z. B. im Kassenbereich die Tragepflicht aufheben. Abschließend möchte ich auch darauf hinweisen, dass Gesichtsvisiere ebenfalls zulässig sind.

Ich hoffe, dass der positive Trend bei der Corona-Pandemie anhält, verweise aber ganz aktuell auf massive Neuinfektionen z. B. in Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen, die aufzeigen was passiert, wenn man weder Abstand hält, noch einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz anwendet.

Wir sprechen hier von einem erneuten Lockdown in zwei großen Landkreisen mit über 600.000 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern!

Erlauben Sie mir bitte noch eine abschließende persönliche Anmerkung, was das Tragen von Masken bedeutet, weiß ich sehr wohl einzuschätzen, als OP- Fachkrankenschwester habe ich über 16 Jahre täglich und über viele Stunden Maske getragen, zum Schutz der Patientinnen und Patienten und auch zum eigenen Schutz.
Auch wenn ich subjektiv das Unbehagen beim Tragen von Schutzmasken, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen nachvollziehen kann, gehe ich davon aus, dass die Aufhebung der Maskenpflicht voraussichtlich erst am Ende der Pandemie stehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Anklam-Trapp

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