Frage an Katherina Reiche von Hannelore H. bezüglich Jugend
wehrte fr.reiche,
es würde mich intressieren wieso unsere regierung sich weigert,das unrecht an ehemaligen heimkindern anzuerkennen und wiedergutmachung zu leisten.es kann doch nicht angehen,das in unserer demokratie solches unrecht ungesühnt bleibt.die zwangsarbeiter der ns-zeit entschädigt man doch auch,warum nicht die eigenen leute.
mfg
h.henneberger
Sehr geehrte Frau Henneberger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 17.02.2009. Der Petitionsausschuss hat im letzten Jahr in öffentlicher Sitzung über eine Petition ehemaliger Heimkinder abgestimmt. Die in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen der alten Bundesrepublik zwischen 1945 und 1970 untergebrachten ehemaligen Heimkinder hatten – nach langen Jahren des Schweigens – den Ausschuss um Unterstützung bei der nachträglichen Anerkennung von Rentenansprüchen, Wiedergutmachungsleistungen für erlittene körperliche und seelische Misshandlungen sowie ideelle Genugtuung gebeten.
Der Ausschuss hat festgestellt, dass viele dieser Kinder und Jugendlichen durch schwer erträgliche Kindheitserlebnisse in diesen Einrichtungen für ihr Leben gezeichnet wurden. Hinzu kommen die Ungewissheit über die eigene Identität und Unsicherheit beim eigenen Selbstwertgefühl. Erlebtes Unrecht und erfahrenes Leid sind nicht ungeschehen zu machen.
Ein Teil der geschildeten Geschehnisse wurde im Zusammenhang mit konfessionell betriebenen Heimen vorgetragen. In diesem Zusammenhang begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Deutsche Bischofskonferenz eine wissenschaftliche Studie zum Thema Heimkinder in Auftrag gegeben hat und beide große Kirchen ihre deutliche Bereitschaft zum Ausdruck gebracht haben, an der Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse mitzuwirken.
Um dem Anliegen der ehemaligen Heimkinder nach seelischer und materieller Genugtuung gerecht zu werden, wurde eine der größten parlamentarischen Prüfungen des Ausschusses in Gang gesetzt. Alle Gespräche und Anhörungen haben ergeben, dass nicht nur seitens der damaligen Heimkinder, sondern auch seitens der heutigen Träger der Einrichtungen eine große Bereitschaft zur Aufarbeitung besteht. Ergebnis ist einer der längsten Berichte des Petitionsausschusses zu einem Petitionsanliegen. Festgestellt wird darin, dass der Petitionsausschuss erlebtes Unrecht und erlittenes Leid sieht und anerkennt und dieses zutiefst bedauert.
Der berechtigte Anspruch der Betroffenen nach Aufarbeitung und Unterstützung geht jedoch weit darüber hinaus, was ein parlamentarisches Verfahren leisten kann. Gemeint ist damit insbesondere das Anliegen der ehemaligen Heimkinder, die Geschehnisse dezidiert aufzuarbeiten und Genugtuung für erlittenes Leid zu erlangen. Die Abgeordneten von CDU/CSU haben sich deshalb dafür eingesetzt, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und sämtlichen betroffenen Landesvolksvertretungen und Landesregierungen zuzuleiten mit der Bitte, mit der Bundesregierung am Runden Tisch mitzuwirken und sich auch so ihrer Verantwortung zu stellen. Die Abgeordneten von CDU/CSU sind überzeugt, dass auf diesem Wege für die Anliegen der Betroffenen adäquate und für sie persönlich angemessene Lösungen gefunden werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Katherina Reiche