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Katherina Reiche
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Frage von Cornelia K. •

Frage an Katherina Reiche von Cornelia K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Reiche,

warum wurde eine Kindergelderhöhung zum Wohle der Kinder und finanziellen Entlastung der Eltern beschlossen (10€ mehr), wenn zum Beispiel ich, Alleinerziehende Mama, die Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommt, nur von 2€ + profitiere? Ich bekomme jetzt nur noch 117,00 € Unterhaltszuschuß statt 125,00 €.
Können Sie mir das erklären? Ich bin zutiefst enttäuscht. Ich arbeite die ganze Woche hart für meine Tochter und mich und gerade wir, die Alleinerziehenden, die keine finanzielle Unterstützung vom Kindesvater bekommen, haben WIEDER einmal das Nachsehen.

MfG
Cornelia Kretschmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kretschmer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 15.02.2009.

Es sind ganz besonders die Familien mit Kindern, die das Fundament einer stabilen Gesellschaft bilden. Gerade sie brauchen eine sichere finanzielle Grundlage in Form von Ausgleichszahlungen und steuerlichen Entlastungen. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist seit sechs Jahren nicht mehr erhöht worden. Seit 2002 sind die Lebenshaltungskosten jedoch merklich gestiegen.

Eine Erhöhung des Kindergeldes wird den finanziellen Spielraum der Familien mit Kindern in Zukunft erweitern: Das Kindergeld wird durch dieses Familienleistungsgesetz für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr. Bei Familien mit vier Kindern sind es sogar 624 Euro.

Ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld lebt in einer Familie mit drei oder mehr Kindern; das sind 4,5 Millionen Kinder und Jugendliche. In vielen dieser Mehrkindfamilien ist die Erwerbstätigkeit beider Eltern oft nicht mehr möglich.

Das ist nachvollziehbar. Kinderreichtum darf in diesem Land jedoch keinesfalls zur Armut führen, sondern sollte entsprechend gefördert und anerkannt werden. Die geplante Kindergelderhöhung wird den betroffenen Familien somit eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Darüber hinaus wird mit dem Familienleistungsgesetz der Kinderfreibetrag erhöht. Insgesamt werden zur Umsetzung des zwischenzeitlich vorliegenden Existenzminimumberichts die Freibeträge für jedes Kind von 5 808 Euro auf immerhin 6 024 Euro erhöht. Über die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes wird sichergestellt, dass Familien mit Kindern wirksam geholfen wird.

Im Rahmen des Familienleistungsgesetzes wird auch die mit dem Koalitionspartner vereinbarte Einführung eines Schulbedarfspaketes für Kinder aus Familien, die auf Leistungen für den Lebensunterhalt angewiesen sind, umgesetzt: Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, solchen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII bekommen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn eines Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll über die materielle Existenzsicherung hinaus die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien sichergestellt werden.

Zudem möchten wir prüfen, ob die Förderung über den Kreis von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII hinaus auch Familien mit geringem Einkommen zugutekommen kann, wobei insbesondere der Kreis der sogenannten Aufstocker und Kinderzuschlagsbezieher einbezogen werden müsste.

Um eine sozial ausgewogene und gerechte Lösung für alle Familien gleichermaßen zu erreichen, werden wir sine ira et studio mit unserem Koalitionspartner eine gerechte Prüfung mit Blick auf alle Familien mit Kindern im entsprechenden Alter vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche