Frage an Katherina Reiche von Gerhard R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Reiche,
die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer verursacht beim Staat jährliche Einnahmeausfälle von mehr als 3 Milliarden Euro.
Nur rund 10 % - weniger als 1 Milliarde - der Kirchensteuereinnahmen werden von den Kirchen für "Soziale Dienste" verwendet.
In den laufenden Betrieb kirchlicher Krankenhäuser fließt kein einziger Kirchensteuereuro. Kirchliche Altenheime müssen mit den Geldern der Leistungsempfänger betriebswirtschaftlich arbeiten.
Bei konfessionellen Kitas wird der völlige Wegfall des ohnehin schon sehr geringen kirchlichen Finanzierungsanteils angestrebt und in Kürze in Hamburg durchgesetzt.
Seriöse Fachleute (Wolfgang Glöckler, Jürgen Ortmüller, Dr. Rainer Wernsmann) haben festgestellt, dass es keinen rechtlichen Zwang für das Weiterbestehen der Kirchensteuersubvention gibt.
Werden Sie sich für die Streichung dieser steuerlichen Subvention einsetzen?
Falls nein: Kann hier nur durch Kirchenaustritte der Subventionsabbau erreicht werden?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth