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Katherina Reiche
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Frage von Michael V. •

Frage an Katherina Reiche von Michael V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Reiche,

meine Frage betrifft die "Reform" des Gesundheitswesen und die Einführung des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr. Nachdem sich in den letzten Tagen ein Beitragssatz von ca. 15,5% für das kommende Jahr herauskristallisiert hat, kann ich meine Irritation und meinen Ärger nicht verhehlen. Die Zielstellung der Senkung der Sozialbeiträge ist nun wohl endgültig aufgegeben worden. Meine Kasse verlangt im Moment einen Satz von 12,7% plus 0,9%. Bei den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen in meiner Branche wurde ein Ergebniss von 5,25% erzielt, was eigentlich kein schlechtes, aber angesichts der anstehenden Beitragserhöhung nur noch lächerlich ist. Wie bei solchen Maßnahmen die Kaufkraft gestärkt werden soll, und wie Sie dieser Reform zustimmen konnten, auch. Einerseits wird in jedem Wahlkampf behauptet, die Bürokratie muß weniger werden, die Menschen sollen mehr Geld in der Tasche behalten usw. Doch offensichtlich ist das alles vergessen, wenn es zur Abstimmung geht. Seit Jahren wird man nun schon immer mehr zur Kasse gebeten, wenn man den Arzt aufsucht und trotzdem reicht das Geld angeblich nicht und die einzige Lösung die Sie und ein Großteil der anderen Politiker anbieten, besteht darin, in das Portemonnaie des Bürgers zu greifen. Fremdes Geld gibt sich ja immer am leichtesten aus.
Wieso werden nicht die Strukturen geändert, Qualität kontolliert und die Verteilung von Einkommen innerhalb des Gesundheitssystems überprüft?
Es kann doch nicht sein, daß ich einen immer größer werdenden Anteil meines Einkommens für Sozialversicherungen abgeben muß, die Leistungen jedoch immer geringer werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Villwock,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3.10.2008, in dem Sie Ihre Sicht zum Gesundheitsfonds darlegen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit weiterhin alle Bürgerinnen und Bürgern eine gute Gesundheitsversorgung erhalten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig.

Ab dem 1.1.2009 gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird und vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossen wird. Demnach beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der seit Januar 2004 nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich also nicht. Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz.

Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Wird tatsächlich ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Beitragsgeldern gewirtschaftet wird. Das war eine wichtige Forderung der Union.

Die im Gesundheitsfonds vorgesehene Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages ist ein erster Schritt zu einer Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. Dies ist essentiell, um die Herausforderungen der Zukunft ohne Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze meistern zu können.

Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale pro Versicherten sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.

Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenkassen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Das wird sich zukünftig ändern, die der Reform schafft einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die bessere Versorgung der Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen.

Der zukünftige Beitragssatz von 15,5 Prozent wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin diese umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche