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Katherina Reiche
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Frage von Christian G. •

Frage an Katherina Reiche von Christian G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Reiche,
für mich als Arbeitnehmer und Schichtarbeiter stellt sich demnächst die Frage wer soll mich im Bundestag vertreten? Ich bin ganz ehrlich für mich entscheidet der Blick ins Portemonaie. Eine Steuer auf Schicht, Sonn und Feiertagszulagen vermindert mein Nettoeinkommen um ca. 200-300 Euro. Die angekündigte Steuerreform ihrer Partei bringt dagegen ein plus von ca. 50 Euro pro Monat.
Laut Tabellen in der Tagespresse profitieren wieder nur Besserverdienende mit hohem Bruttoeinkommen von Ihren "geplanten Reformen". Diese Zulagen sind nicht umsonst von Abgaben befreit, sie entschädigen für harte Nacht und Wochenendarbeit und sehr viele private sowie familiäre Abstriche die man machen muss. Es ist nämlich ein kleiner Unterschied ob man um drei Uhr oder um 15 Uhr arbeitet! Wähler unter Schichtarbeitern werden Sie somit nicht finden. Bitte nennen Sie mir einen finanziellen Grund warum ich mein Kreuz bei Ihrer Partei machen sollte?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gauger,

Das größte Problem in Deutschland ist die Massenarbeitslosigkeit. Für uns hat das Vorfahrt, was neue Arbeitsplätze bringt oder vorhandene Arbeitsplätze sichert. Jede Maßnahme werden wir daran messen. Denn: Sozial ist, was Arbeit schafft. Und mehr Arbeit braucht neues Wachstum. CDU und CSU sagen deshalb „Vorfahrt für Arbeit“ durch:
• die Senkung der Sozialabgaben. Wir werden die Höhe der Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits zum 1. Januar 2006 senken, indem wir die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozent auf 4,5 Prozent reduzieren. Das heißt: 1 Prozent Entlastung für jeden Arbeitnehmer. 1 Prozent Entlastung bezogen auf den Bruttolohn bedeutet, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer ab 1. Januar 2006 1,6 Prozent mehr Nettolohn in der Tasche hat. Deshalb überzeugt es, wenn wir für diese Entlastung die Mehrwertsteuer um 2 Prozent auf 18 Prozent erhöhen. Dabei ist wichtig: Wir wahren die soziale Balance. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der zum Beispiel für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr, Zeitungen und Bücher erhoben wird, bleibt nämlich unverändert bei 7 Prozent. Eine Mehrwertsteuer für die Wohnungsmieten von Privatpersonen gab es nie und wird es mit CDU und CSU auch nicht geben. Unser Vorschlag ist sozial und gerecht.
• die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Wir werden den Arbeitsmarkt durch die Durchsetzung be-trieblicher Bündnisse für Arbeit, durch die Einführung von Kombi-Lohnmodellen sowie durch den Abbau von Einstellungshindernissen für Arbeitssuchende durch einen flexibleren Kündigungsschutz für Neueinstellungen beweglicher machen. Der Kündigungsschutz für bestehende Beschäftigungsverhältnisse bleibt unberührt und wird von CDU und CSU verteidigt.
• eine Steuerreform. Wir beleben die Wachstumskräfte in Deutschland durch eine Steuerreform zum 1. Januar 2007. Die Eckpunkte für die Steuerreform dabei sind: einfacher, niedriger und gerechter. Dafür senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent. Durch die Abschaffung zahlreicher Ausnahmetatbestände sorgen wir dafür, dass die Steuersätze auch tatsächlich bezahlt werden. Im Gegensatz zur SPD, die auf eine populistische „Reichensteuer“ setzt, werden wir im Bereich der Spitzeneinkommen tatsächlich zu mehr Steuereinnahmen kom-men.
• Bürokratiebefreiung. Wir befreien Konsumenten und Investoren von der Erfüllung überflüssiger bürokratischer Pflichten. Wir werden die Dokumentations- und Nachweispflichten auf das absolut Notwendige zurückführen.

2. Wie hoch sind die Entlastungswirkungen für den Einzelnen?

a) Zentrale Botschaft: Die Mehrwertsteuererhöhung wird bei allen Arbeitnehmerhaushalten durch die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages überkompensiert.

Zwei Fallbeispiele zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab 1. Januar 2006 bei Erhöhung der Mehrwertsteuer:

Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern | Single
-----------------------------------------------------------------
Bruttoeinkommen 4.315 € 2.410 €

Senkung Sozialbeiträge + 43 € + 24 €

Erhöhung der MwSt - 22 € - 11 €

Nettoentlastung + 21 € + 13 €

Nettoeinkommens-verbesserung in Prozent + 1,4 + 1,6
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)

Hinweis: Rentner profitieren indirekt von dieser Maßnahme. Denn nur, wenn mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen, bekommen wir wieder mehr Einzahler in die Rentenkassen. Nichts ist besser für die Rentenkassen, als mehr Wachstum und mehr Beschäftigung, die wir mit unseren Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, im Bereich der Sozialversicherungen und im Bereich der Steuern erreichen. Eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die Höhe der jährlichen Rentenanpassungen aus. Das ist ein klarer Vorteil für die Rentner. Letztlich lohnt es, geringfügige Mehrausgaben durch den höheren Mehrwertsteuersatz in Kauf zu nehmen. Ein Durchschnittsrentner (BfA-Rente) hat nach Anhebung des oberen Mehrwertsteuersatzes eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von rund 6 Euro bei gleichem Konsumverhalten. Dabei ist gerade für Rentner wichtig: Wir wahren die soziale Balance, weil der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (z. B. für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zeitungen und Bücher) unverändert bei 7 Prozent bleibt. Eine Mehrwertsteuer für die Wohnungsmieten von Privatpersonen gab es nie und wird es mit CDU und CSU auch nicht geben.

Es gilt: Vorfahrt für Arbeit! Deshalb senken wir die Lohnzusatzkosten und finanzieren das seriös mit einer leicht höheren Mehrwertsteuer. Für Arbeitslose werden dadurch die Chancen erhöht, Arbeit zu finden.

Beides gehört zusammen: Die Senkung der Arbeitslosenversicherung, von 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent und die Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 18 Prozent. – Wir erreichen dadurch eine Senkung der Lohnzusatzkosten. Das wirkt sich sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber positiv aus, denn beide sparen jeweils 1 Prozentpunkt. Wichtig ist: wir nutzen die Mehrwertsteuererhöhung zur Umfinanzierung, nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern. Die einprozentige Entlastung bezogen auf den Bruttolohn bedeutet, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2006 etwa 1,6 Prozent mehr netto in der Tasche hat. Die andere Hälfte der Entlastung senkt die Lohnkosten des Arbeitgebers und erleichtert es ihm, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Die Botschaft ist erstens: Viele private Haushalte werden mehr im Portemonnaie haben und damit mehr Geld für zusätzlichen Konsum. Zweitens: Die Reduzierung des Arbeitgeberbeitrags senkt die Lohnzusatzkosten der Betriebe und macht dadurch zusätzliche Arbeitsplätze rentabler. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zum Ergebnis:
„Um […] einen positiven Impuls für Wachstum und Beschäftigung zu geben, ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aber durchaus sinnvoll, wenn – und das ist unabdingbar – im Gegenzug […] Sozialbeiträge gesenkt werden.“ (Institut der deutschen Wirtschaft, in „iwd“, 16. Juni 2005).

b) Zusammengefasst: Wirkungen unserer Steuerreformschritte (Einkommensteuer) für die Bürger

• Die Erhöhung der Freibeträge für jedes Familienmitglied auf 8000 Euro sowie die Absenkung von Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz auf 12 bzw. 39 Prozent kommen allen Steuerzahlern zugute. Davon profitieren besonders Haushalte mit Kindern.
• Die Streichung von Subventionen betrifft nur Steuerzahler, die derzeit die speziellen Vergünstigungen nutzen können, um damit ihre Steuerlast zu mindern. Das gilt meist für Steuerzahler mit hohen bis sehr hohen Einkommen.
• Die Absenkung der Pendlerpauschale und der Abbau der Steuerbefreiung von Nacht- und Schichtzulagen sollen durch den neuen Tarif mit höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen aufgefangen werden.
• Die Entlastung vor allem von durchschnittlichen Einkommen und Haushalten mit Kindern bei einer Gegenfinanzierung durch Streichung von Steuervorteilen für hohe Einkommen ist sozial gerecht und familienpolitisch geboten.
• Im Übrigen gilt: Das Steuersystem wird durch unsere Maßnahmen einfacher und transparenter.

Die Steuerfreiheit der Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge soll ab dem Besteuerungsjahr 2007 innerhalb von sechs Jahren gleichmäßig abgebaut werden.
Bisher sind diese neben dem Grundlohn gezahlten Lohnzuschläge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Der Nachtarbeitszuschlag darf 25 % des Grundlohns übersteigen, der Sonntagszuschlag 50 % und der Feiertagszuschlag je nach Feiertag 125 % bzw. 150 % (§ 3 Buchstabe b Einkommensteuergesetz).

• Die Äußerungen von Rot/Grün dazu sind billige Stimmungsmache (bspw. SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter vom 22. August 2005: „Unsozial“, „kontraproduktiv“; „Umverteilung von unten nach oben“) und zynisch: Denn verantwortlich für die desolate Haushaltslage ist die eigene rot-grüne Bundesregierung. Zeitgleich musste das Statistische Bundesamt einräumen, dass das deutsche Haushaltsdefizit 39 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2005 betrug.
• Die Steuerbefreiung für die Lohnzuschläge wird nicht von heute auf morgen abgeschafft. CDU/CSU haben ganz bewusst nur den schrittweisen langfristigen Abbau vorgesehen. Ab dem 01. Januar 2007 werden in jedem Besteuerungsjahr 16,66 % des gezahlten Zuschlages mehr lohnversteuert, so dass die Lohnzuschläge erst ab dem Jahr 2012 komplett steuerpflichtig sind.
• So haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch genügend Zeit, sich auf die Änderung einzustellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, arbeitsrechtlich einen entsprechenden Ausgleich für die Arbeitnehmer durch Erhöhung der Zuschläge auszuhandeln. Damit werden auch die Verantwortlichkeiten endlich wieder richtig zugeordnet. Denn Lohnfragen sind grundsätzlich zwischen den Arbeitsparteien zu klären. Für den Staat gilt insoweit – gerade auch steuerrechtlich - Zurückhaltung. Im Übrigen unterfielen auch bisher schon geleistete Überstunden der normalen Besteuerung.
• Für viele Arbeitnehmer würde sich der schrittweise Abbau der Steuerbefreiung für die Lohnzuschläge schon nach dem jetzt geltenden Steuerrecht nicht auswirken. Es gilt für den einzelnen Arbeitnehmer der steuerbefreite Grundfreibetrag von 7.664 Euro und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten der von 15.328 Euro (Splittingtarif). Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer darüber hinausgehende Einkünfte noch mit verschiedenen Pauschbeträgen (bspw. Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro), Versorgungsfreibetrag (3.900 Euro) verrechnen kann.
• Der Abbau muss auch im Zusammenhang mit dem Gesamtsteuerkonzept der Union gesehen werden: Denn durch die Einführung eines einheitlichen Grundfreibetrages (8000 Euro pro Person), bleibt zukünftig eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Jahreseinkommen von rund 38.200 Euro komplett einkommensteuerfrei. Da in diesen Fällen zukünftig schon kein zu versteuerndes Einkommen besteht, braucht auf die bisherigen Steuerbefreiungen nicht mehr zurückgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche