Frage an Katherina Reiche von Martin E. bezüglich Recht
In der Zusammenfassung der deutschen G8-Präsidentschaft (Heiligendamm 2007) heißt es zur Bekämpfung der Korruption: "Wir bekennen uns zur vollständigen Erfüllung unserer Verpflichtungen aus bestehenden internationalen Übereinkünften, die geschlossen wurden, um die Korruption zu bekämpfen, insbesondere denen der Vereinten Nationen und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), und werden unsere gemeinsamen Bemühungen um eine wirksame Bekämpfung der Korruption weltweit intensivieren."
Demgegenüber steht die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die durch Deutschland Ende 2003 unterzeichnet, jedoch bisher nicht ratifiziert worden ist. Zwar sieht ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/6558) verschiedene Änderungen vor, belässt allerdings den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) und damit die Sonderstellung von Mandatsträgern (Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen) mit der ausschließlichen Strafbarkeit des direkten Stimmkaufs unverändert.
Bereits 2006 äußerte sich der Bundesgerichtshof zum § 108e StGB dahingehend, dass er "angesichts des gewandelten öffentlichen Verständnisses der besonderen Sozialschädlichkeit von Korruption, das in allen anderen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung bereits zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit geführt hat (...) insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf" sieht.
Hinsichtlich einer entsprechenden Änderung wurde an verschiedenen Stellen immer wieder darauf hingewiesen, dass diesbezügliche Aktivitäten ´aus der Mitte des Parlaments´ zu kommen haben.
Vor diesem Hintergrund meine Frage: unterstützen Sie, als Abgeordnete des Bundestages, eine Anpassung des § 108e StGB an die UN-Konvention ? Sofern ja: mit welchen Aktivitäten ? Sofern nicht: aus welchen Gründen ?
Ergänzend: wer in der CDU-Bundestagsfraktion befasst sich speziell mit der Thematik der UN-Konvention und des § 108e StGB ?
Vielen Dank im voraus !
Sehr geehrter Herr Eggers,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema: Korruptionsbekämpfung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung in ihrem Kampf gegen Korruption nachdrücklich. Wir müssen uns verabschieden von der ewigen Kleindenkerei bei globalen Problemen. Korruption kann nicht ein Staat mit gelungenen Rechtsvorschriften im Alleingang in den Griff bekommen. Wäre dem so, befänden wir uns nicht mehr auf dem besten Weg; sondern längst am Ziel:
Deutschland belegt auf dem Index von Transparency International mit Platz 16 einen der vordersten Ränge. Schwarze Schafe müssen sich bei uns für ihre Vergehen verantworten. Das größte Problem haben wir also nicht im Geltungsbereich unserer Gesetze. Problematisch wird das Thema Korruption erst dann, wenn global operierende Firmen auf korrupte Strukturen im Ausland treffen. Besonders groß ist das Risiko, der Studie von PriceWaterhouseCoopers zu Folge, bei Geschäften mit China, Rußland, Indien, Brasilien, Mexiko, Indonesien und der Türkei. Es ist wichtig einzusehen, daß wir mit deutschen Gesetzen in Kulturkreisen, wo Vorteilsgewährungen zum Abschluß von größeren Geschäften zum Teil sogar erwartet werden, sicherlich nicht weiterkommen werden. Mit einer Verschärfung der nationalen gesetzlichen Vorschriften erreichen wir hier aber nichts als Entmündigung und Benachteiligung für deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb. Deshalb ist es um so wichtiger, nicht mehr nur national zu denken, sondern auch global für einen Paradigmenwechsel einzutreten. Unser deutsches – nachweislich gut funktionierendes - Korruptionsstrafrecht sollte hierfür als Beispiel dienen. Was wir brauchen ist weltweite Prävention, wie sie bei Banken und Finanzdienstleistern wegen der Gefahr von Geldwäsche und Insiderhandel schon lange üblich sind.
Auf Ihre ergänzende Frage möchte ich Ihnen gern mitteilen, dass sich innerhalb der CDU/CSU-Fraktion der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Herr Dr. Jürgen Gehb, mit der Thematik beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche