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Katherina Reiche
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Frage von Karsten K. •

Frage an Katherina Reiche von Karsten K. bezüglich Finanzen

Ich sehe in der Einführung der Abgeltungssteuer in ihrer jetzigen Ausprägung eine übermäßige Belastung insbesondere der kleineren Vermögen. Diese wird auf jeden Fall zu Kapitalflucht führen, da viele Länder der EU bessere Bedingungen (zB Österreich) bieten, so dass wieder einmal der gegenteilige Effekt eintritt.

Schon die nochmalige Kürzung des Sparerfreibetrages ist kontraproduktiv, denn sie behindert die private Vermögensbildung und Altersvorsorge.

Auch in diesem Fall treffen sie wieder nur Kleineren, denn die können sich nicht wehren: Großen transferieren ihr Vermögen ins Ausland.

Ich halte es für politisch klüger, den Steuersatz für Kapitaleinkommen niedriger und bei längerfristigen Kursgewinnen wettbewerbsfähige Bedingungen zu wählen, um den Steuerstandort zu sichern.

Was halten Sie von meinen Einwänden für politisch umsetzbar?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krug,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.05.2007.

In der am 7.5.2007 stattgefundenen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ist von zahlreichen Fachleuten aus der Wirtschaft und Wissenschaft die Notwendigkeit der Einführung einer Abgeltungsteuer eindrucksvoll bestätigt worden. Dem Beispiel vieler anderer europäischer Staaten folgend sollen ab dem 1. Januar 2009 auch in Deutschland Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen einer Abgeltungsteuer unterliegen. Mit einem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent werden wir im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig sein.

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer werden viele Kontroll- und Meldepflichten entfallen. Insbesondere das sog. Kontenabrufverfahren der Finanzämter wird erheblich eingeschränkt. Folge wird sein, dass mehr Kapital in Deutschland verbleibt und bereits verlagertes Kapital wieder zurück nach Deutschland kommt.

Ein für die Union besonders wichtiger Punkt ist, dass es auch ein Veranlagungswahlrecht geben wird. Jeder kann sich also mit seinem persönlichen Steuersatz veranlagen lassen. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt.

Die Regierungskoalition will mit Blick auf die nachfolgenden Generationen die Haushaltskonsolidierung vorantreiben. Es widerspicht verantwortungsbewusstem Handeln bei einem Schuldenberg der öffentlichen Haushalte von insgesamt 1,5 Billionen Euro, einfach "Weiter so wie bisher" zu sagen. Die Zinslasten für kommende Generationen dürften nicht zusätzlich steigen.

Das Ziel der Haushaltskonsolidierung ist nicht ohne spürbare Einschnitte erreichbar. Die belastenden Maßnahmen sind allerdings an den Gesichtspunkten der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit ausgerichtet und im Ergebnis zumutbar ausgestaltet.

Mit dem Steueränderungsgesetz sollen insbesondere im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahmen umgesetzt werden, es enthält im Übrigen Regelungen zur Rechtsbereinigung sowie zur Anpassung an die neuere Rechtsprechung und erfüllt außerdem spezifische europarechtliche Vorgaben. Die Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer, die Pendlerpauschale, den Sparerfreibetrag und die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld bei erwachsenen Kindern. Zugleich wird für Spitzenverdiener mit über 250 000 Euro (500 000 Euro für Verheiratete) Jahreseinkommen der Steuersatz von 42 auf 45 Prozent angehoben.

Wenn man sich etwas nicht mehr leisten kann, dann kann man es nicht mehr machen. Das Steueränderungsgesetz reiht sich ein in eine Anzahl von Gesetzen und Maßnahmen, die dem konsequenten Abbau von steuerlichen Ausnahmetatbeständen und Subventionen dienen.

Deshalb dürfen auch nicht nur einzelne Bestimmungen des Gesetzes, wie die Kürzung des Sparerfreibetrages, isoliert betrachtet werden. Das Gesetz sei einer von vielen Bausteinen in der steuerrechtlichen Gesamtkonzeption der Großen Koalition.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Katherina Reiche