Frage an Katherina Reiche von Friedrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Reiche,
Sie haben auffallend oft Fragestellende um Verständnis gebeten, dass Sie nur Anfragen aus Ihrem eigenen Wahlkreis beantworten.
Meine Frage: Steht eine solche Praxis in Einklang mit dem Grundgesetzartikel 38 (1) \ "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ...sind Vertreter des ganzen Volkes...." Verstehen Sie sich im Gegensatz dazu als Vertreterin nur ihres jeweiligen Wahlkreises?
Im übrigen lese ich, dass Sie gar nicht direkt in ihrem Wahlkreis gewählt wurden, sondern über die Landesliste eingezogen sind.
Ist es also richtig von mir anzunehmen, dass zumindest BürgerInnen aus Ihrem Bundesland mit einer Antwort rechnen könnten?
Ich bitte, meine zwar sehr direkt gestellten, aber mehrfach begründeten Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen kann ich leider nicht alle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet beantworten. Deshalb bemühe ich mich alle Anfragen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus aus meinem Bundesland Brandenburg zu beantworten. Es ist ja gerade das Ziel von abgeordnetenwatch einen Dialog von Wählerinnen und Wählern mit ihrem Abgeordneten zu befördern. Von daher halte ich es für sinnvoll, dass sich die Fragesteller direkt an den Abgeordneten wenden, der sie und ihre Region im Deutschen Bundestag vertritt und der auch für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wählbar, ansprechbar und damit ihnen rechenschaftspflichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Katherina Reiche