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Katherina Reiche
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Frage von Karsten W. •

Frage an Katherina Reiche von Karsten W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Reiche,

warum wird in Deutschland der Kauf von privaten Elektroautos nicht gefördert (der Erlass der Kfz-Steuer ist keine Förderung)? Wenn ich mich recht entsinne, hat die Kanzlerin vor Jahren als Ziel eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020? anvisiert. Leider hört man diesbezüglich nichts mehr, sondern nur die einseitige Bevorzugung der deutscher Hersteller (Verhinderung einer schärferen EU-Abgasregelung) durch Frau Merkel in Brüssel.
Neben dem BMW i3 (37.000€!!) gibt es mit dem Renault Zoe und dem Nissan Liaf (Reichweite unter 200km) z.Zt. nur zwei für den "Durchschnittsverdiener" erschwingliche PKW. Da der Wertverlust bei E-Mobilen extrem hoch ist, kommt eigentlich nur ein Privatleasing in Frage. Das Nissanangebot beinhaltete eine Leasingrate ohne Anzahlung von fast 800,-€ monatlich bei 3 Jahren Laufzeit und 36.000km. Am Ende hat man dann rund 86% des Neuwagenpreises bezahlt. Auf meine Nachfrage gab Nissan die fehlenden Förderungsmöglichkeiten in Deutschland als Hauptursache an. Für mich als Privatperson (ohne steuerliche Abschreibungs-möglichkeit) ist das ein Unding!!
Nach meinen Kenntnissen fördern nordeuropäische Staaten, wie Norwegen den Kauf mit bis zu 5.000€, sogar in den Niederlanden beträgt die Förderung noch die Hälfte!
Solange diesbezüglich politisch nichts passiert, sind alle Aussagen zur Bedeutung der Elektromobilität nur Worthülsen. Oder soll die heimische Autoindustrie (vor allem VW, Audi, Mercedes - der BMW i3 wird durch seinen hohen Preis ein absolutes Nischenauto bleiben!), die wieder einmal, genau wie bei der Hybridtechnologie, "hinterherhinkt", vor unliebsamer Konkurrenz (Renault, Nissan, Mitsubishi,...) geschützt werden?
Eine schadstoffausstoßbezogene Citymaut als Förderungsvariante würde auch nur den E-Auto-Besitzern etwas bringen, die als Pendler täglich in eine Großstadt.
müssten!
Fazit: das Auto"hightech"land hinkt durch eine verfehlte Mobilitätspolitik den hier führenden Ländern hinterher (Arbeitsplätze)!

MfG K. Wolf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolf,

für Ihr Schreiben und Ihr Interesse und Engagement für die Elektromobilität möchte ich Ihnen herzlich danken.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Förderung der Elektromobilität für die Bundesregierung weiterhin ganz oben auf der Agenda steht. Mit Blick auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit ist offensichtlich, dass wir Alternativen zu den herkömmlichen Kraftstoffen entwickeln und markttauglich machen müssen. Dazu bekennt sich die Bundesregierung und hält daher an ihrem Ziel fest, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu machen. Mir ist bewusst, dass das eine große Herausforderung ist, aber wir sind auf einem guten Wege.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 für die Phase der Marktvorbereitung den Schwerpunkt der Aktivitäten auf Forschung und Entwicklung gelegt und sich dabei aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit attraktiver Fahrzeuge bewusst gegen Kaufprämien entschieden.

Wenn wir die Sonderentwicklung in Norwegen aufgrund der nicht vergleichbaren Rahmenbedingungen außer Acht lassen (Befreiung von der üblichen Luxussteuer beim Kauf eines E-Fahrzeuges), stehen wir mit Blick auf das Gesamtpaket aus Forschung, Entwicklung und anderen Anreizmechanismen im internationalen Vergleich gut da. Dies wird Deutschland auch von unabhängigen Instituten bestätigt. Auf der Basis des Regierungsprogramms Elektromobilität aus dem Jahr 2011 sind aber auch bereits Maßnahmen realisiert worden, die das Fahren von Elektroautos attraktiver machen. Halter von E-Fahrzeugen zahlen keine KfZ-Steuer, und bei der Dienstwagenbesteuerung werden die Mehrkosten von Elektrofahrzeugen berücksichtigt. Auch bei den Normen und Standards – Stichwort „Typ 2-Ladestecker“ als EU-Standard - und wir in den vergangenen Jahren einen wichtigen Schritt vorangekommen.

Um den Übergang von der Marktvorbereitung zum Markthochlauf zu unterstützen, ist es aktuell eine der wichtigsten Aufgaben, ein Elektromobilitätgesetz auf den Weg zu bringen. Wir wollen die Benutzung von Elektrofahrzeugen durch straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen attraktiver gestalten. Damit Kontrolle vor Ort möglich ist, sollen Elektrofahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Hier besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, damit Länder und Kommunen Planungs- und Rechtssicherheit für den Umgang mit Elektrofahrzeugen erhalten, sowie eine einheitliche Handhabung im Bundesgebiet ermöglicht wird, was nicht zuletzt auch den Fahrern von Elektrofahrzeugen selbst zu Gute kommt.

Das Elektromobilitätsgesetz soll noch im Sommer dem Kabinett vorgelegt werden. Dieses Gesetz, das in erster Linie Ermächtigungsgrundlagen für die Schaffung von Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr enthält, ist ein erster Schritt. Mir ist bewusst, dass es weiterer Regelungen bedarf, um die Elektromobilität bestmöglich zu fördern und noch attraktiver zu machen. In einer nächsten Stufe des Elektromobilitätsgesetzes soll es deshalb um den Ausbau der Ladeinfrastruktur gehen.

Bundesminister Dobrindt hat erst kürzlich öffentlich signalisiert, dass die Bundesregierung im kommenden Jahr eine Zwischenbilanz ziehen wird, wie weit sich die Elektromobilität schon am Markt durchgesetzt hat. Sollte es sich vor dem Hintergrund der tatsächlichen Fahrzeugzahlen als notwendig erweisen, werden wir im Rahmen der verfügbaren finanziellen Spielräume auch eine Diskussion darüber führen, mit welchen Anreizen die Marktentwicklung weiter angestoßen werden kann.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auch weiterhin auf der Grundlage des Koalitionsvertrages für die Förderung der Elektromobilität einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche