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Katherina Reiche
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Frage von Caspar H. •

Frage an Katherina Reiche von Caspar H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Reiche,

mit großer Sorge verfolge ich wie viele andere Bürger die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Deutschen Telekom. Dabei ist die sogenannte "Drossel" noch das kleinere Problem. Hier plädiere ich dringend dafür, dass der Verbraucherschutz dafür sorgen sollte, dass sich solche Angebote nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen dürfen.

Der eigentliche Grund, weswegen ich mich an Sie wende und weswegen ich auch die Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" gewählt habe, sind die Telekom-Pläne, eigene und die Inhalte von Kooperationspartnern in ihren Leitungsnetzen von der Drossel auszuschließen. Das bedeutet: Inhalte eigener angeschlossener Unternehmen und Inhalte von Kooperationspartnern werden bevorzugt.

Das ist ein klarer und krasser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Nun ist "Netzneutralität" leider ein sperriger Begriff. Doch es ist politisch dringend notwendig, ihn in seiner ganzen Tragweite zu verstehen. Das Internet existiert überhaupt nur in der Form, wie wir es kennen, weil die Betreiber der Einzelnetze, aus denen es letztlich besteht, sich dem Prinzip unterwerfen, unbesehen die Daten anderer Einzelnetze ins eigene Netz zu lassen und wenn nötig weiterzuleiten. Wichtig ist dabei das Wort "unbesehen". Netzneutralität bedeutet, alle Internet-Datenpakete innerhalb eines Internet-Betreibernetzes unabhängig von deren Ursprung und Ziel gleich zu behandeln.

Warum das so wichtig ist? Weil nur durch eine garantierte Netzneutralität kleine und mittelständische Unternehmen im Internet auf Augenhöhe mit Großunternehmen konkurrieren können. Weil es ohne Netzneutralität weder Google gäbe, noch Facebook, noch Wikipedia, noch Ebay, und schon gar keine Blogs und kleine Shops. Ohne Netzneutralität gabe es nur BtX mit 16 Millionen Farben.

Was gedenken Sie und die Regierung angesichts dieser massiven Bedrohung des wichtigsten Mediums des 21. Jahrhunderts zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Caspar Hübinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hübinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Pläne der Deutschen Telekom, eine Datenvolumengrenze für schnelles Internet-Surfen im Festnetz einzuführen, haben vielerorts Kritik ausgelöst. Der von der Telekom erwähnte Fortschritt für den Kunden ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Daher hat auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner umgehend eine Prüfung des Vorhabens gefordert, die aufzeigen soll, wie verbraucherfreundlich oder verbraucherunfreundlich das Vorhaben für die Kunden ist. Das Bundeskartellamt prüft die Pläne der Telekom.

Die Bundesregierung hat sich erst kürzlich wieder klar zur Netzneutralität bekannt. Notfalls werden, das hat mein Kollege, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft Hans-Joachim Otto MdB, auf dem 4. Fachdialog Netzneutralität am 5. Juni 2013 hervorgehoben, die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, falls Geschäftspraktiken das Fundament des freien Internets gefährden.

Einschränkungen hinsichtlich der Gleichbehandlung aller Daten im offenen Internet lehne ich grundsätzlich ab. Dies ist auch der einheitliche Tenor der Bundesregierung. Die Bundesnetzagentur wurde daher auch um die Vorlage eines umfassenden Berichts zu allen aufgeworfenen Fragen gebeten.

Die Bedeutung der Netzneutralität schätze ich, genau wie Sie, als sehr hoch ein. Die Bundesregierung fühlt sich dem auch weiter verpflichtet.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche