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Katherina Reiche
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Frage von Manfred R. •

Frage an Katherina Reiche von Manfred R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Reiche,

erstmal ein gesundes neues Jahr. Ich hätte da mal eine Frage. Ich habe gute 30 Arbeitsjahre hinter mir. Mir wurde damals beigebracht, Altersvorsorge zu betreiben. Dieses habe ich mir zu KOHL- Zeiten verwirklicht, in Form einer selbstgenutzten Immobilie. Ich habe zig-tausend € investiert. Irgendwann erwischte es auch mich , arbeitslos, danach HARTZ 4, ich bin zwar immer wieder relativ schnell in Arbeit gekommen,aber mein Arbeitslohn hat sich seltsamerweise immer nach unten bewegt. Derzeit lebe ich in LUXUS pur. Ich bekomme derzeit 365,00 € netto. Und nichts dazu.! Keine unterstützende Hilfe, oder wie es heißt. Ich habe gehört, das dieses ein Wahlversprechen ,oder doch ein Wahlversprecher ?,der Kanzlerin ist - oder -war? Es würde mich mich persönich freuen, wenn dahingehehend endlich eine Gesetzesgebung erfolgen würde, Desweiteren würde ich mich freuen, wenn sich endlich eine Änderung hinsichtlich der Kontopfändung ergeben sollte. Bekanntermaßen gibt es eine Lohnpfändungsgrenze, von derzeit ca. 995€ .Mittlerweise selten angewandt, Besser ist die KONTOPFÄNDUNG, Die Banken haben meistens Gedächtnisschwäche, haben sie glatt übersehen. Und unsereins will die Überweisungen machen,Aber KEIN GELD. Es ist kein Geld mehr da ! Seltsamerweise sind es nicht nur Inkassobüros , sondern auch sehr viele staatlichen Einrichtungen , die sich dieser Methoden bedienen. Es würde mich freuen, wenn Sie darauf einmal Stellung beziehen würden.

MfG M. Riebisch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riebisch,

herzlichen Dank für Ihr geschildertes Anliegen auf Abgeordnetenwatch vom 2. Januar.

Die Reform der Kontopfändung wurde in einer Gesetzesentwurf am 23. April 2009 durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Mai 2009 zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Der Gesetzentwurf will effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger verbleiben einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt.

Ich hoffe Ihnen mit diesem Hinweis weitergeholfen zu haben. Gern können Sie sich auch bei weiteren Fragen zu Ihrem speziellen Fall, direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche MdB