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Katherina Reiche
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Frage von Martin M. •

Frage an Katherina Reiche von Martin M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Reiche,

zur Thematik der rückwirkenden EEG-Änderung in der letzten Legislaturperiode und der daraus resultierenden Verringerung der Einspeisevergütung für Biogasanlagen hatten Sie mir dankenswerterweise folgendes geschrieben.

Wir halten Wort! Im Koalitionvertrag heißt es zu Ihrer Frage: "Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen." Mit freundlichen Grüßen, Katherina Reiche

Ihre Antwort und die Inaussichtstellung einer gesetzlichen Korrektur haben mich sehr gefreut und würden mir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die Politik zurückgeben.

Mich würde jetzt interessieren, bis wann im Gesetzgebungsverfahren mit einer Herstellung der Planungssicherheit für vor dem 01.01.2009 in Betrieb gegangene Anlagen zu rechnen ist ?
Viele Biogasanlagen können nach den jetzigen Regelungen nicht mehr lange durchhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mankel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mankel,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 11. November 2009.

Die Neuregelung für Biogasanlagen ist Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Dieses wurde bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen und befindet sich nun im Bundesrat, der in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 hierüber beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche MdB