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Katherina Reiche
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Frage von Gerd-Dieter L. •

Frage an Katherina Reiche von Gerd-Dieter L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Reiche,
gestern informierte Monitor darüber, daß unbequeme Hartz-IV-Empfänger durch die Argen erst an den psychologischen Dienst überwiesen werden, welcher dann geistige Behinderung attestiert, welche eine Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht mehr zuläßt. Diese Menschen werden dann in Werkstätten für Behinderte abgeschoben. Halten Sie eine derartige Praxis mit dem Grundgesetz und dem geltenden Recht für vereinbar ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lehmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 14.08.2009. Ich halte die von Ihnen geschilderte Praxis der ARGEN für nicht akzeptabel. Sinn und Zweck der Hartz IV-Gesetzgebung war und ist es, ALG II Empfänger besser in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Hartz IV- Gesetzgebung war bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Hartz IV- Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dennoch kommt es immer wieder vor, das ARGEN in der Praxis gesetzwidrig handeln, entsprechende Klagen vor den Sozialgerichten waren bereits erfolgreich. Jedem ALG II-Empfänger steht der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche