Frage an Katherina Reiche von Torsten B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Reiche,
jedes Jahr werden durch den Staat/die Länder Milliarden EUR an Schulden angehäuft, die berühmte Schuldenuhr läuft beständig weiter. Verschärft wird das Ganze durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Konjunkturpakete.
Die Gestaltungsräume der einzelnen Ressorts schrumpfen beständig Jahr für Jahr.
Perspektivisch betrachtet stellt sich für mich die Frage, wie soll es jemals möglich sein, diesen Schuldenberg abzubauen? Wie viele Jahre/Jahrzehnte soll es noch so weitergehen wie bisher?
Steht der nächste Crash oder die nächste Währungsreform nicht schon vor der Tür?
Welche Antwort können Sie und ihre Partei mir darauf geben?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Barthel
Sehr geehrter Herr Barthel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 24.07.2009.
Auch wenn die jetzt notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise eine vorübergehende Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich machen, halten wir am Ziel einer soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest. Eine wichtige Frage der Generationsgerechtigkeit ist es, langfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern.
Der Bundestag und der Bundesrat haben zeitgleich zum Maßnahmenpaket II eine Schuldenbegrenzung für Bund und Länder beschlossen.
Der Beschluss beinhaltet die folgenden wesentlichen Elemente:
Das Ziel eines ausgeglichenen Staats- und Bundeshaushalt bleibt unverändert gültig. Die Deckelung der strukturellen Neuverschuldung auf gesamtstaatliche 0,5% des BIP bedeutet, dass der Bund künftig einen maximalen zulässigen Verschuldungsspielraum von 0,35% BIP hat. Den ausufernden Verschuldungsphantasien der Linken ist damit eine klare Grenze gesetzt.
Die Verschuldungsspielräume werden in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert, in guten Zeiten dagegen verengt bzw. in eine Verpflichtung zu Überschüssen umgekehrt.
Ich halte es für erforderlich, Bundesbanküberschüsse oder höhere Steuereinnahmen im bestimmten Umfang automatisch zur Schuldentilgung einzusetzen.
Die Einhaltung der Verschuldungsregeln im Haushaltsvollzug wird über ein Kontrollkonto sichergestellt. Auch hier werden wir eine Ausgleichsverpflichtung des Kontrollkontos anstreben, damit nicht über den Haushaltsvollzug eine zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit über die Hintertür kommt.
Zur Sicherung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Notsituationen, wie z.B. bei Naturkatastrophen oder der globalen Finanzkrise wird eine Ausnahmeregelung vorgesehen, um einen besonderen Finanzbedarf mit zusätzlichen Krediten decken zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche