Frage an Katherina Kokot von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Kokot,
wo sehen Sie die wesentlichen Unterschiede Ihrer Partei zu Bündnis 90/Die Grünen im Hinbilck auf die Europawahl?
Herzlichst
Thomas Schwartz, Frankfurt/Main
Sehr geehrter Herr Schwartz,
abgesehen von Unterschieden in diversen Themen, die wir als bundespolitische Themen wahrnehmen ohne zu merken, dass die Gesetze hierzu auf EU-Ebene gemacht werden, gibt es einen ganz entscheidenden Unterschied: die Haltung zum Lissabon-Vertrag. Bündnis 90/Die Grünen haben dem Vertrag von Lissabon zugestimmt - die ödp klagt dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht!
Das heißt keineswegs, dass die ödp antieuropäisch wäre. Ganz im Gegenteil. Ich halte die EU für etwas ganz großartiges und ich bin glücklich darüber, in Italien mit dem Euro zahlen zu können und ohne Grenzkontrolle nach Polen reisen zu können. Und wir werden keine Kriege mehr gegen unsere Nachbarländer führen!
Aber da sind wir auch schon bei dem aus meiner Sicht wichtigsten Punkt: Zukünftig werden wir höchstwahrscheinlich wieder Kriege führen. Nicht um unser Territorium zu erweitern, sondern zur „Konfliktverhütung“ und „Krisenbewältigung“. Hierfür erlaubt der Vertrag von Lissabon sogar Angriffskriege. Auch zur „Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen“, z.B. zur Sicherung von Ölquellen, kann eine militärische „Mission“ durchgeführt werden. Der EU-Ministerrat entscheidet hinter verschlossenen Türen über Kriegseinsätze und militärische Aufrüstung. Kein Parlament, weder das der EU, noch der Bundestag, können diese Entscheidungen ändern!
Dies allein ist Grund genug, diesen Vertrag abzulehnen. Keine noch so dringende Veränderung der "Spielregeln" der Europäischen Union kann es rechtfertigen, einem Vertragswerk zuzustimmen, das uns zu Aufrüstung zwingt und uns in neue Kriege führt!
Es gibt aber leider noch mehr Punkte im Vertrag von Lissabon, die ich mit blankem Entsetzen zur Kenntnis nehme:
1. Keine Volksabstimmung. Der Vertrag von Lissabon wirkt wie eine Verfassung für Europa, auch wenn er nicht mehr so heißt. Trotzdem wird darüber nicht vom Volk abgestimmt, wie es für eine Verfassung nötig wäre.
2. Keine Gewaltenteilung. Die EU-Kommission hat das alleinige Recht, Entwürfe für Verordnungen und Richtlinien („Gesetze“) zu formulieren. Sie ist außerdem das ausführende Organ („Regierung“) und die erste Instanz in wichtigen Bereichen der Rechtsprechung. Sie wird nicht gewählt, sondern nur vom EU-Parlament bestätigt. Sie ist in allen Fachbereichen außer der reinen Verwaltung auf die Zuarbeit von Wirtschaftsverbänden angewiesen.
3. Ende der sozialen Marktwirtschaft. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherheit können nur durchgeführt werden, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Also nie. Die Wirtschaft steht über allem.
So einem grauenvollen Vertrag haben die Grünen zugestimmt. Ebenso CDU, SPD, FDP. Niemand, der nicht gerade Waffen produziert oder sonst ein Wirtschaftsboss ist, kann diese Parteien noch guten Gewissens wählen!
Freundliche Grüße,
Katherina Kokot