Frage an Katharina Schulze von Klaus R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Schulze,
gestern haben Sie zusammen mit Frau Britta Haßelmann und Herrn Daniel Freund ein Webinar gegen Lobbyismus abgehalten.
https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_yXIcIg2NTIKdeApzr1lVTQ
Sie selber sind Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag und Frau Haßelmann ist parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag. Beide beziehen Sie sogenannte "Funktionszulagen", die meines Erachtens nach moralisch schwer fragwürdig sind. Sie selber bekommen als Funktionszulage pro MONAT 1125,40 € und Frau Hasselmann sogar pro MONAT 3781,30 € .
https://www.gruene-fraktion-bayern.de/fraktion/transparenz/
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/britta-hasselmann/fragen-antworten/556817
Meiner Meinung nach ist das auch eine Art von Lobbyismus. Laut Aussage von Frau Haßelmann wendet sie für ihre Arbeit als parlamentarische Geschäftsführerin keine zusätzliche Zeit auf.
Ist es moralisch vertretbar, dass Sie und Frau Haßelmann sogenannte "Funktionszulagen" beziehen? Ist es kein Widerspruch in sich gegen Lobbyismus ins Feld zu ziehen, sich selber aber ohne Gewissensbisse aus Steuergeldern zu bedienen?
Sie brauchen mir in Ihrer Antwort keine Gesetzestexte zu nennen, durch die das Ganze legitimiert ist. Das hat Frau Haßelmann schon getan. Meines Erachtens sind das Gesetze VON Politikern FÜR Politiker.
Besten Dank und viele Grüße aus GE
Klaus Robenek
Lieber Herr Robenek,
herzlichen Dank für Ihre Frage und schön, dass Sie an dem Webinar meiner Kolleg*innen Britta Haßelmann, Daniel Freund und mir teilgenommen haben. Es ist korrekt, dass ich als Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag für meine Mehrarbeit eine sogenannte Funktionszulage erhalte, wie Sie den Transparenzseiten meiner Website und meiner Fraktion richtig entnommen haben.
Die Verwendung von Fraktionsgeldern unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Jede Fraktion muss jährlich einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
Um die Gleichheit der Abgeordneten nicht auszuhöhlen, zahlt meine Fraktion nur äußerst geringe Funktionszulagen und diese auch nur an die Mitglieder des Fraktionsvorstandes, damit unterscheiden wir uns von anderen Fraktionen.
Damit setzen wir Grüne die Kritik an der Verhaltensweise anderer Fraktionen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht um und gehen sogar noch deutlich über die Vorschläge der "Benda-Kommission" des schleswig-holsteinischen Landtages hinaus, die Funktionszulagen von bis zu 80 Prozent einer Diät für zulässig gehalten hatte. Diese Praxis meiner Fraktion wird deshalb auch von einem Verfassungsexperten explizit befürwortend erwähnt (v. Arnim, Der Verfassungsbruch, Berlin 2011, S. 84).
Beste Grüße
Katharina Schulze