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Katharina Schulze
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut S. •

Frage an Katharina Schulze von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schulze,

vielen Dank für Ihre Antwort. Punkt 1 derselben ist wortwörtlich aus einem Text der Grünen Jugend entnommen (https://gruene-jugend.de/nein-zu-jedem-antisemitismus/). Ich gratuliere. Glücklich eine Parteiführung, deren Jugend ein Informations- und Reflektionsniveau an den Tag legt, dass es ihr erlaubt umstandslos auf deren Texte zurückzugreifen.
Meine Rückfragen:
1. Ich habe nach dem konkreten Münchner BDS-Beschluss gefragt, nicht nach BDS im Allgemeinen. Der Beschluss verbietet: Erstens, sog. israelkritische Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten. Zweitens, Veranstaltungen die thematisch in Berührung mit BDS-Themen kommen könnten (soweit Zitat Kulturreferent Küppers). Der Beschluss geht aber noch viel weiter. Gemäß einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts besagt er nämlich (drittens),

"sämtliche städtische Räumlichkeiten nicht mehr für Veranstaltungen - sowohl befürwortende als auch kritische - die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kamppagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, zur Verfügung zu stellen.

Wenn auch BDS-kritische Veranstaltungen nicht mehr möglich sind, können Sie Ihre Aufklärungs- und Bildungsarbeit zu BDS künftig nicht mehr in städtischen Räumlichkeiten durchführen.

Deswegen die Rückfrage: Die hier beschriebenen Auswirkungen stehen im Einklang mit Grünem Selbstverständnis von Aufklärung und Respekt vor Grundrechten? Mit diesem Selbstverständnis ist z.B. auch vereinbar, das Verbot einer Veranstaltung zum Thema "Wie schränkt München die Meinungsfreiheit ein"?

2. Sie schreiben die BDS-Kampagne sei in ihrer Gesamtheit (u.a.) antisemitisch. Woher nehmen Sie die Berechtigung für ein derart pauschales Urteil über eine globale Bewegung?

3. Mit Ihren Ausführungen sprechen Sie nur für sich oder auch für Ihre Partei?

4. Wenn BDS gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt: Beabsichtigen Sie deren Verbot zu betreiben? Wenn nein: Warum nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema BDS. Punkt 1 meiner Antwort zu Ihrer ersten Nachfrage gleicht sich mit einem Text der Grünen Jugend, weil es sich um einen Fraktionsbeschluss der grünen Stadtratsfraktion handelt, dem sowohl die Grüne Jugend als auch ich als Landtagsabgeordnete uns anschließen.

Zu 1.: Wir Grüne stehen für Meinungsfreiheit innerhalb unseres Grundgesetzes und möchten keine Toleranz der Intoleranz. Antisemitismus, egal in welcher Form er kommuniziert wird, ist ganz klar nicht mit unserer Verfassung vereinbar.

Zu 2.: Ich bezeichne die BDS-Kampagne als antisemitisch, weil sie auf Grundlage der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance, IHRA) als antisemitisch eingestuft worden ist.

Zu 3.: Mit meinen Ausführungen zum Thema BDS spreche ich sowohl für mich, als auch für die Bayerischen Grünen, wie Sie dem Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz 2017 entnehmen können: https://www.gruene-bayern.de/nein-zu-antisemitismus-nein-zu-bds/.

Zu 4.: BDS ist keine feste Organisation oder ein Verein, sondern eine Kampagne, der sich unterschiedliche Akteur*innen mit einer gemeinsamen Agenda anschließen: Durch den Boykott von israelischen Produkten, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen soll Druck auf Israel ausgeübt werden. BDS unterstützen heißt also, eine antisemitische Kampagne zu unterstützen.

Herzliche Grüße
Katharina Schulze

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