Frage an Katharina Schulze von Martin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Frau Schulze,
in der Süddeutschen Zeitung vom 06. November 2018 werden Sie wie zum Moratorium zur dritten Startbahn am Flughafen München wie folgt zitiert:
"Das ist überhaupt kein Verhandlungserfolg. Den Planfeststellungsbeschluss auflösen und damit die dritte Startbahn beerdigen, wäre das Richtige gewesen."
Das deutsche Recht sieht überhaupt keine Möglichkeit vor, einen Planfeststellungbeschluss "aufzulösen".
Das lässt nur drei denkbare Optionen offen: Sie kennen sich nicht aus. Sie wollen den Rechtsstaat beugen. Oder Sie haben bewusst gelogen. Welche dieser drei Optionen trifft zu?
Sehr geehrter Herr L.,
ein Planfeststellungsbeschluss kann von der Planfeststellungsbehörde aufgehoben werden und genau das ist unsere grüne Forderung.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze