Frage an Katharina Schulze von Helmut F. bezüglich Umwelt
Angenommen, es führte rechtlich kein Weg an Fahrverboten in den Innenstädten vorbei, zumindest für gewisse Zeit, bis andere Maßnahmen greifen: Würden Sie eine Regelung favorisieren, die besonders schadstoffarmen, d.h. mit neuester Motortechnik ausgestatteten Fahrzeugen unbegrenzt freie Fahrt in den Städten erlaubt, technologisch nicht mehr aktuelle Fahrzeuge dagegen generell aussperrt? Oder würden sie eine Regelung für richtig halten, die nicht primär nach Fahrzeugklassen differenziert, sondern beim Umfang der Strassennutzung ansetzt und damit auch bei der Abgasmenge, mit der ein Nutzer die innerstädtische Luft durchschnittlich belastet (beispielsweise eine City-Maut pro Tag oder pro Kilometer)?
Sehr geehrter Herr F.,
die Grünen wollen keine Fahrverbote. Wir wollen saubere Luft. Für uns ist klar: Die Gesundheit der Menschen hat Vorrang. Das Umwelt-Bundesamt hat für das Jahr 2014 rund 6.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Herzkreislauferkrankungen statistisch ermittelt, die auf die Langzeitbelastung mit Stickstoffdioxid (NO2) zurückgeführt werden können. Deshalb kämpfen wir schon immer und weiterhin auf Landesebene für die Einhaltung der gesetzlichen Schadstoff-Grenzwerte, zu jeder Zeit und an jedem Ort in Bayern. Das erreichen wir nur durch eine Reduktion von Abgasen aus Verkehr und Industrie.
Die Gerichte fordern inzwischen Fahrverbote, weil die seit 2010 ergriffenen Maßnahmen der CSU-Regierung zur NO2-Minderung nicht greifen und die Autoindustrie beim Diesel gemogelt hat. Ich halte es für grob fahrlässig, dass die CSU-Staatsregierung so lange nicht konsequent an einer Verkehrswende gearbeitet hat und wir jetzt an diesem Punkt sind. Wir Grüne stellen seit Jahren Anträge zur Verkehrswende und zur Minimierung von Schadstoffen in der Luft. Von möglichen Fahrverboten wären in Bayern nur die fünf Städte möglicherweise betroffen, die die NO2-Grenzwerte nicht einhalten: Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 zu Fahrverboten, dass diese verhältnismäßig sein müssen und Ausnahmen beispielsweise für Handwerker und Lieferverkehr vorsehen müssen. Die Regelung muss auch praktikabel sein. Der tatsächliche Umfang der Straßennutzung lässt sich nicht ermitteln. Deshalb wird man sich praktischerweise an die Schadstoffklassen halten.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze