Frage an Katharina Schulze von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schulze,
Ich beziehe mich auf folgende Frage https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katharina-schulze/question/2018-04-09/298083 zum Thema PAG Bayern und dem Begriff Gefährder. Laut Ministerpräsident Söder soll dieses Gesetz Gefahren (Gefährder) frühzeit erkennen und dann beseitigen.
Menschen sind aufgrund ihrer Eigenschaft als Mensch, seit es Menschen gibt, per se Gefährder, für andere Menschen aber auch für sich selbst. Welche mögliche Gefahr von Menschen ausgeht kann man und dies wird auch so analysiert, am einfachsten an ihrem ausgeübten Beruf erkennen. Von Kraftfahrzeugführern geht generell eine hohe Gefahr für andere Menschen aus, aber auch z.b. von Ärzten. Selbstgefährder sind z.B. suizidgefährdete Personen, aber auch z.b. Feuerwerker. Versicherungen haben und arbeiten nach entsprechen Einstufungen.
Nach der Logik des PAG Bayern müssen nun alle in Bayern lebenden Menschen, zu aller erst, nach ihrem ausgeübten Beruf geclustert (eingeordnet) werden, dann eine entsprechende Gefährdungsstufe zugeordnet werden und dann entsprechende Massnahmen (Handytrojaner mit Video und Tonübertragung, Drohnenüberwachung, Zuführung von V-Leuten in die Privatsspähre etc. etc.), wie im PAG Bayern aufgelistet, rein vorsorglich an diesen Menschen durchgeführt werden. Je nach Gefährdungsstufe in unterschiedlichen zeitlichen Abständen und unterschiedlicher Intensität. Rein vorsorglich!!! Dass ein LKW-Fahrer z.B. auf eine Fahrzeugkolone auffährt, kann diese Ausspähung nicht verhindern!
Habe ich die Logik dieses Gesetzes so richtig verstanden, oder gibt es eine andere Interpretationsmöglichkeit?
Sehr geehrter Herr H.,
ich lehne die Reformen beim Polizeiaufgabengesetz (PAG) ab. Eine polizeiliche Einstufung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger Bayerns als Gefährder im Sinne der Definition des BKAs, wie Sie andeuten, sieht das neue PAG zwar nicht vor. Aber das, was die CSU-Regierung da an neuen polizeilichen Befugnissen durchgedrückt hat, ist in meinen Augen schon gefährlich genug. Der Knackpunkt ist die Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“. Damit werden der Polizei Eingriffsbefugnisse weit im Gefahrenvorfeld gegeben. Das ist verfassungswidrig, da es gegen das Trennungsgebot verstößt.
Wir Grünen machen uns dafür stark, die von der CSU-Regierung durchgedrückten PAG-Neufassungen zurückzunehmen. Deshalb haben wir Grüne als einzige Fraktion im Bayerischen Landtags schon gegen die erste Novelle des Polizeiaufgabengesetzes im Sommer 2017 gestimmt und natürlich auch gegen die 2. Novelle. Wir klagen auch gegen beide Novellen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Freiheit stirbt scheibchenweise und das lassen wir nicht zu! Wir möchten, dass alle Menschen in Bayern frei und sicher leben können. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.pag-kritik.de
Beste Grüße
Katharina Schulze