Frage an Katharina Schulze von Friedhelm R. bezüglich Soziale Sicherung
Ich gehe 2022 in Rente - mein Arbeitgeber und ich selbst haben in eine Direktversicherung einbezahlt, die ich steuerfrei 2022 ausbezahlt bekomme. Auf diese Beiträge habe ich im Laufe meines Berufslebens bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Bei Vertragsabschluss (90' Jahre) wurde mir zugesagt, dass ich keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Auszahlung bezahlen muss.
Meine Krankenkasse teilte mir jetzt mit, dass ich nach derzeitigem Stand 18,05% für 10 Jahre zahlen muss - also nicht 0 %, wie versprochen sondern sogar den Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteil, zahlen muss. Ich zahle also insgesamt die Sozialversicherungsbeiträge drei Mal.
Es gibt Diskussionen, diese Ungerechtigkeit zu beenden, zumindest aber abzumildern - was versprichen die Grünen hierzu. (Wahl Oktober 2018 in Bayern).
Mit schönen Grüßen
Friedhelm Riegel
Sehr geehrter Herr R.,
die Problematik ist uns leider bekannt und im Sozialgesetzbuch V § 229 geregelt. Darin ist heißt es, dass grundsätzlich alle Rentner*innen auf alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Das trifft also nicht nur die Direktversicherung. Das spezielle Problem mit der Direktversicherung ist bekannt und wurde auch schon in der letzten Legislaturperiode im Bundestag diskutiert.
Damals, 2016, haben die Grünen vorschlagen, dass man die verschiedenen Vorschläge wie z.B. vom Sozialverband Deutschland diskutieren sollte. Dieser schlägt vor, zur hälftigen Verbeitragung zurückzukehren. Allerdings ist für uns Grüne wichtig, dass dies nicht zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Wir reden hier von Beitragseinbußen von 6 Mrd. €! Generell müssen wir zu systematischen Verbeitragung aller Einkünfte kommen, beispielsweise über die Bürgerversicherung. Dann wäre das Problem grundsätzlich gelöst.
In die Groko ist bei dem Thema Bewegung gekommen. Arbeitsminister Heil hat im Juni verlauten lassen: "Der Abschluss von Betriebsrenten wird leider immer noch dadurch gebremst, dass man später als Rentner auf die Auszahlung den doppelten Krankenkassenbeitrag, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zahlen muss. Diese Regelung muss auf den Prüfstand.“ Das Anliegen wird inzwischen auch von der Abgeordneten der CDU unterstützt.
Wir als Oppositionsfraktion im Bund können nur hoffen, dass sich hier jetzt etwas bewegt und würde das auch unterstützen. Allerdings ist zu bezweifeln, ob es eine Rückabwicklung geben kann, allein schon wegen der hohen Kosten. Zusätzlich warnen Experten vor einer Benachteiligung der gesetzlichen Rente, bei der die doppelten Beiträge üblich sind. Bei weiteren Fragen darf ich Sie an meinen Bundestagskollegen Markus Kurth verweisen.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze