Frage an Katharina Schulze von Walter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Zum Ausdruck der Abgeordneten Stamm aus Ihrer Fraktion werden Sie wie folgt zitiert: „Bei der Landtagswahl haben die Wähler 18 Grüne-Abgeordnete gewählt. Wir halten es für geboten, dass sie ihren Sitz zurückgibt.“
Gerade bei entspechenden Forderungen in anderen Parteien, insbesondere CDU und CSU, werden solche Forderungen heftig kritisiert. Und es ist eigentlich Programm der Grünen, das Mandat der Abgeordneten als Volksvertreter unabhängig von der Partei auszugestalten und als streitbare Partei sich darzustellen, wo auch gegenläufige Meinungen akzeptiert werden.
Nun werden die Mandate immer durch das Volk vergeben und die Abgeordneten sind bewusst frei. Wie verhält es sich hier mit der sonst doch recht forschen Erklärungen, das Abgeordnete frei sind, wenn nunmehr von Ihnen das Mandat an die Partei gebunden wird? Ist es nicht ein Eingriff in die Freiheit des Mandats mit Iher Forderung verbunden?
Sehr geehrter Herr Weyprecht,
vielen Dank für Ihre Frage, gerne antworte ich Ihnen darauf.
Für die Landtagwahlen in Bayern werden die KandidatInnen von der Partei, die sie vertreten auf Listen aufgestellt. Frau Stamm wurde für die Liste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Oberbayern nominiert. Die Partei unterstützt inhaltlich und finanziell den Wahlkampf der KandidatInnen. In Bayern gibt es die Möglichkeit der Erst- und Zweitstimmen. Die Erst- und Zweitstimmen werden zur Ermittlung des endgültigen Ergebnisses zusammengezählt. Frau Stamm hat bei der letzten Wahl von den Stimmen für GRÜN profitiert, sie hat kein Direktmandat gewonnen. Nachdem Frau Stamm aus der Partei ausgetreten ist und sich von den Inhalten der grünen Partei distanziert hat, halten wir es geboten, dass sie auch ihr Mandat zurückgibt, das sie nur mit Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewonnen hat. 2013 haben die Wählerinnen und Wähler 18 grüne Abgeordnete gewählt, die für sie Grüne Politik im Bayerischen Landtag vertreten sollen - das war der Wählerwille. Frau Stamm vertritt jetzt keine Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr, deswegen wäre es auch moralisch konsequent ihr Mandat zurückzugeben. So könnte die oder der nächste GRÜNE auf der Nachrückerliste in den Landtag einziehen und grüne Politik für Bayern machen. Denn da gibt es viel zu tun: Unsere schöne Natur schützen, die Weltoffenheit verteidigen, für eine humane Flüchtlingspolitik eintreten und für unsere Demokratie kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schulze