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Frage von Viktor G. •

Frage an Katharina Schulze von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schulze,

ich nutze Ihre Überlegungsphase und stelle ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f412274.html#q412274 eine vertiefende Frage zu einem der Kritikpunkte des Rundfunk-"beitrags".

Können Sie sich der Begründung des Richters Dr. Thomas Exner und des Rechtsanwalts Dennis Seifarth aus dem juristischen Aufsatz "Rundfunkbeitrag“ – Eine verfassungswidrige Reform", NVwZ Heft 24/2013 vom 15.12.2013 zum sach- und systemgerechten Belastungsgrund anschließen?

"Vorgaben für den Gesetzgeber finden ihren Grund letztlich in den grundrechtlichen Implikationen, die die Schaffung eines abgabenrechtlichen Belastungsgrundes auslöst.
Der Tatbestand eines solchen Belastungsgrundes ist nur dann sach- und systemgerecht, wenn die auferlegte Geldleistungspflicht einen gewissen inneren Zusammenhang zu dem mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Ziel aufweist. So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen.

Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben
einer Wohnung und der damit verbundenen Missachtung, dass Personen, die durch Nichtbereithalten einer Empfangsvorrichtung, keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweisen, abgaben- und grundrechtlich unzulässig. Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig."

Freundliche Grüße und erfolgreiches Neues Jahr 2014
Viktor Grund

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grund,

bitte entschuldigen Sie die durch den Jahreswechsel verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfragen.

Zuvorderst verweise ich auf meine Antworten an Frau O. vom 19.12.2013 und Herrn J. vom 20.12.2013, welche unsere zentralen Argumente für den Rundfunkbeitrag bereits skizziert haben.

Der Argumentation von Herrn Dr. Exner und Herrn Seifarth können wir uns nicht anschließen, würden die abschließende Klärung des Sachverhalts aber den zuständigen Gerichten überlassen. In letzter Instanz wird diese Klärung das Bundesverfassungsgericht vorzunehmen haben, das sich bereits für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen hat. Dieser Argumentation möchten wir uns anschließen, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Beiträgen zur Information und Meinungsbildung einen Grundpfeiler für den gesellschaftlichen Diskurs darstellt – auch und gerade für den geringen Prozentsatz der Bevölkerung, der völlig ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk lebt.

Außerdem verfügen 98 % der Haushalte über einen Fernseher und mehr als 80 % über einen Internetzugang. In dieser Situation war das "Eintreiben" der Rundfunkgebühren durch die GEZ nicht nur oftmals unwürdig, sondern schlicht ineffizient. Für weite Teile der Bevölkerung ist die neue Regelung eine längst überfällige Vereinfachung; das belegen auch die vielen positiven Rückmeldungen, die wir dazu erhalten.

Das soll nicht heißen, dass es an der konkreten Ausgestaltung nichts zu verbessern gibt. So treten wir für einen schrittweisen Rückzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Werbemarkt und für eine Befreiung von Blinden und Schwerbehinderten ein. Ich fürchte, dass auch dies nichts an Ihren verfassungsrechtlichen Bedenken ändern wird, diesbezüglich können wir aber nur auf die ersten Urteile der zuständigen Verwaltungsgerichte warten.

Leider werden Gesetze nicht für den Einzelfall, sondern für die Allgemeinheit erlassen; da haben wir meiner Meinung nach mit der neuen Regelung einen großen Schritt nach vorne gemacht!

Mit den besten Grüßen

Katharina Schulze

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