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Katharina Schulze
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Frage von Viktor G. •

Frage an Katharina Schulze von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schulze,

wie Fr. Orthoi klage ich gegen den neuen Rundfunkbeitrag und lenke durch Landespolitiker Versagen meine Zeit von der Familie und Arbeit ab.

Die Wiederholung der scheinheiligen und manipulativen Behauptungen der ö.-r. Anstalten zum Rundfunkbeitrag (einfach, sozial, gerecht, Demokratie-"Abgabe", ...) zur Sicherung der finanziellen Gelüste der Sender, bringt die Bürger gegen die Politiker auf. Sie vertreten nicht die Bürgerinteressen.

Wie können Sie Angesicht der folgenden eklatanten verfassungswidrigen Verstöße des Rundfunkbeitrags nur von vermeintlichen Kritikpunkten sprechen?

- Kopfsteuer für ca. 40% der Bevölkerung (Single),
- Zwang,
- Unsoziale Finanzierung: nichtbefreite finanziell schwache zahlen gleichen Beitrag wie finanziell starke,
- Missachtung des Gleichheitsgebots,
- Unzulässigkeit der Sonderabgabe / Unzulässigkeit als Steuer,
- Missachtung des Artikel 4 Grundgesetz,
- Mehrfachabgabe: privat/beruflich/Zweitwohnung/Produkt- und Dienstleistungsverteuerung,
- Missachtung der Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben,
- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk), ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen,
- Missachtung der negativen Informationsfreiheit, heißt Missachtung der eigenen Wahl sich zahlungswirksam den aufgedrängten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschließen.
- Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.

Das Grundgesetz regelt den ö.-r. Rundfunk und nicht die finanziellen Gelüste des ö.-r. Rundfunks das Grundgesetz.

Menschen sollten über so etwas Unwichtiges wie ö.-r. TV-/Radio-Konsum in einer Demokratie selbst entscheiden können. Meinen Sie nicht auch?

Freundliche Grüße und frohe Weihnachten
Viktor Grund

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grund,

ich habe Ihre beiden Fragen gemeinsam beantwortet -- siehe Ihre Frage vom 02.01.14.

Mit besten Grüßen

Katharina Schulze

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