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Katharina Schulze
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Frage von Tim J. •

Frage an Katharina Schulze von Tim J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Schulze,

meine Frage bezieht sich auf Ihre Antwort an Frau Orthoi bzgl. des Rundfunkbeitrages ( http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1234-72909--f404138.html#q404138 )

Sie antworteten unter anderem mit folgenden Sätzen:
"Vielmehr begrüßen wir Grüne es, dass durch den neuen Rundfunkbeitrag nicht nur keine Kontrolle mehr notwendig ist; die Bürger brauchen auch freiwillig keinerlei Auskünfte mehr darüber geben, ob, wie viele und welche Geräte in Ihrem Haushalt vorhanden sind. Somit ist die Privatsphäre der Bürger nachhaltig geschützt."

Wie kommen Sie zu dieser Behauptung?

Der Bürger muss doch nun sogar noch viel mehr von sich, für ein fragwürdiges System, preisgeben. Unter anderem seine Wohnsituation (wo und mit wem), seine finanziellen Verhältnisse und seinen Gesundheitszustand!

Als wenn das nicht schon genug wäre zwingt das neue System viele Bürger ebenfalls dazu staatliche finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, nur um in die Härtefallregelung rutschen zu können und somit den Beitrag nicht zahlen zu müssen.

Wenn Sie hier also die Privatsphäre der Bürger als nachhaltig geschützt sehen, dann habe ich wohl ein völlig falsches Verständnis der Bedeutung dieses Satzes.

Die Behauptung das keine Kontrolle mehr notwendig ist, stimmt ebanfalls nicht! Wie würden Sie denn die Bettelbriefe bezeichnen, die zur Anmeldung auffordern? Und nach der Anmeldung wird die Kontrolle lediglich dem Bürger auferlegt. Dieser muss sich dann bei jedem Umzug oder jeder Änderung der Lebensverhältnisse beim Beitragsservice melden und seine neue Wohn- / Lebenssituation darlegen.

Tut mir leid, aber Ihre komplette "Argumentation" ist völlig realitätsfern und klingt einfach nur unüberlegt. Eventuell können Sie Ihre Pro-Argumente in einer weiteren Antwort noch ausbauen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jagusch,

vielen Dank für Ihre Nachfrage!

Der Satz mit der Privatsphäre stellte darauf ab, dass die Bürgerinnen und Bürger heute nicht mehr mit den unwürdigen GEZ-Kontrollen an der Haustür zu rechnen haben. Darauf haben wir lange Zeit und gegen viele Widerstände hingearbeitet.

Wer den Rundfunkbeitrag erlassen haben möchte, für den hat sich durch die Neuregelung nichts geändert. Auch vorher war dafür ein Nachweis erforderlich, z.B. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Vorgang ist auch nichts ungewöhnliches, sei es der Bibliotheksausweis für Senioren, die ermäßigte Fahrkarte im ÖPNV oder die vergünstigte Theaterkarte für Studierende. Wie sollte ein derartiges Verfahren auch anders funktionieren bzw. vor Missbrauch geschützt werden?

Dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar geworden ist, stellte nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht fest – gerade in Anbetracht der Inhalte des privaten Rundfunks. Der neue Rundfunkbeitrag sorgt für voraussichtlich stark gestiegene Einnahmen. Wir werden dafür eintreten, dass dies im Rahmen der nächsten Beitragsfestsetzung der KEF berücksichtigt wird und wir somit erstmals in der Geschichte der bundesdeutschen Rundfunkgebühren sinkende Beiträge erleben.

Generell treten die Grünen für Datensparsamkeit bei staatlichen Stellen ein. Im Falle des Rundfunkbeitrags sehen wir hier eine substanzielle Verbesserung im Vergleich zum alten Modell.

Ich hoffe, dass Sie meiner Argumentation nunmehr folgen können!

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schulze

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